Bremen wendet in zwei Jahren rund 3,53 Milliarden Euro für soziale Aufgaben auf
24.06.20211,75 Milliarden Euro stehen im Land und in der Stadtgemeinde Bremen im Jahr 2022 für Sozialausgaben zur Verfügung, das sind rund 3,4 Prozent mehr als im Jahr 2020 ausgegeben worden sind. Mit dem Haushaltsentwurf hat sich heute (Donnerstag, 24. Juni 2021) die Deputation für Soziales, Jugend und Integration befasst. Der Gesamthaushalt soll im Jahr 2023 auf 1,78 Milliarden steigen. "Der Löwenanteil des Sozialhaushalts fließt in gesetzlich verpflichtete Sozialleistungen", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Außerhalb der Sozialleistungen stünden ihr für laufende Ausgaben 76,4 Millionen Euro im Jahr 2022 und 77,8 Millionen in 2023 zur Verfügung.
"Die Arbeit unseres Hauses orientiert sich an Zielen wie Stärkung der Quartiere, Inklusion, Integration, Selbstverantwortung sowie Hilfe zur Selbsthilfe", sagte Senatorin Stahmann. "Die Ausgaben haben daher konkrete Auswirkungen für das Leben der Menschen in der Stadt." Zu den gesetzlich verpflichteten Sozialleistungen zählen nicht nur die Hilfen zum Lebensunterhalt und die Kosten der Unterkunft für Menschen ohne eigenes oder mit geringem Einkommen, sondern auch der Kinder- und Jugendschutz, die Ausgaben für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen oder Pflegefamilien, die sozialpädagogische Unterstützung im Elternhaus sowie die frühe pädagogische Begleitung von Familien mit kleinen Kindern und allgemein der Kinder- und Jugendschutz in Krisensituationen. Auch die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten fällt unter diesen Posten, die Leistungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen sowie die finanzielle Unterstützung von Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung für alte oder behinderte Menschen leben. Schließlich werden auch die Ausgaben für Obdachlose hier verbucht.
Zu den freiwilligen Leistungen zählten zum Beispiel die Bereiche des bürgerschaftlichen Engagements, das Landesprogramm Lebendige Quartiere, die präventiven Hausbesuche bei Älteren, die Dienstleistungszentren, die präventive Schuldenberatung, die Übernahme der Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel, für Projekte zur Integration von Zugewanderten oder die Unterstützung der Selbsthilfe.
"Trotz der Corona-Pandemie haben wir darüber hinaus die wesentlichen Projekte abgesichert, die in den Haushaltsjahren 2020/2021 neu begonnen worden sind", betonte die Senatorin. So werde unter anderem das Programm "Wohnen in Nachbarschaften" (WiN) mit seinen sozialen Projekten zur Stärkung von belasteten Quartieren mit einigen Ergänzungen fortgeführt. Dazu gehöre, dass das WiN-Jahresbudget gegenüber 2019 um 400.000 Euro auf über zwei Millionen Euro aufgestockt wird. "Und auch das Förderprogramm 'Lebendige Quartiere', das wir im Jahr 2020 an den Start gebracht haben, wird mit zwei Millionen Euro pro Jahr fortgeführt." 400.000 Euro aus dem Programm seien für Bremerhaven vorgesehen. Unter anderem wird erstmals eine Sockelfinanzierung für die Quartierszentren in Stadtgebieten mit hohen sozialen Belastungen finanziert und die soziale Infrastruktur in Kleinst- und Sondergebieten sowie in Neubaugebieten gestärkt.
Fortgeschrieben werde zudem die Aufstockung der Kinder- und Jugendförderung mit 1,7 Millionen Euro. In der Summe enthalten sind unter anderem 700.000 Euro für überregionale Angebote der offenen Jugendarbeit und rund 675.000 Euro, mit denen die Stadtteilbudgets der offenen Jugendarbeit finanziert werden. Den freien Trägern der Jugendarbeit stehen zudem rund 200.0000 Euro in einem Ausbildungsfonds zur Verfügung, um Gehälter im Anerkennungsjahr für sozialpädagogische Fachkräfte zu finanzieren. "Das gab es vorher nicht."
Auch das Projekt "Housing First" wird mit 400.000 Euro jährlich fortgeschrieben. Es richtet ich an Obdachlose, die schon längere Zeit ohne eigene Wohnung sind, und denen es nur schwer gelingt, Termine bei Ämtern oder Unterstützungseinrichtungen wahrzunehmen, um ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu erledigen.
400.000 Euro wendet das Land auf, um eine Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) als zentrale erste Ansprechstation in allen Diskriminierungsfragen zu finanzieren. Damit trägt der Senat einer Entscheidung der Bremischen Bürgerschaft Rechnung. Das Rat & Tat Zentrum für queeres Leben soll weiterhin mit zusätzlich 100.000 Euro finanziert werden, das Landesprogramm Aufsuchende Altenarbeit, das inzwischen in das Programm Lebendige Quartiere aufgenommen worden ist, mit 200.000 Euro.
Neu in den Haushalten 2022/2023 ist ein Betrag von 600.000 Euro für die Arbeit von Betreuungsvereinen, die künftig einen bundesrechtlich verankerten Anspruch auf bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln haben. Hintergrund ist eine neue Rechtslage, die ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer enger an Betreuungsvereine bindet. Betreuer unterstützen Menschen, die ihre Entscheidungen in einem oder mehreren Lebensbereichen nicht mehr eigenverantwortlich fällen können. Betreuungsvereine werben Betreuerinnen und Betreuer an und beraten sie für ihre Tätigkeit.
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