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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Geflügelpest-Sperrzone in Bremen wird aufgehoben

Aufstallpflicht entfällt ab dem 27. Juni 2021

25.06.2021

Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) hebt am 27. Juni 2021 die eingerichtete Sperrzone wegen des Ausbruchs der Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe und hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) in einem nicht-landwirtschaftlichen Kleinstbestand in der Stadtgemeinde Bremen auf. Damit entfällt auch die Aufstallpflicht in der Sperrzone.

Um Hausgeflügelbestände vor einer Infektion mit dem Geflügelpestvirus zu schützen, muss jeder Geflügelhalter aber jederzeit für seinen Bestand Biosicherheitsmaßnahmen ergreifen. Die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung richten sich an große Betriebe sowie an Hobbyhalter von Geflügel.

Der letzten Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit) ist zu entnehmen, dass in Deutschland seit dem 30. Oktober 2020 über 1.350 HPAIV H5-Fälle bei Wildvögeln und 257 HPAIV H5-Ausbrüche bei Geflügel, davon sechs bei gehaltenen Vögeln (etwa in Tierparks), festgestellt worden sind. Der bislang letzte gemeldete Ausbruch der Geflügelpest bei Hausgeflügel in Deutschland am 27. Mai 2021 war der Ausbruch in der Stadtgemeinde Bremen.

Betroffen von den Maßnahmen in Bremen waren insgesamt rund 200 Kleinsthaltungen mit etwa 2500 Tieren der relevanten Geflügelarten.

Weitere Hinweise zur Geflügelpest finden Halterinnen und Halter von Geflügel auf der Homepage des LMTVet oder in der Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (Download).

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de