Der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Wahl eines neuen Oberbürgermeisters von Bremerhaven. Danach darf die Wahl des Oberbürgermeisters am 4. November 2010 stattfinden, die Ernennung des neuen Oberbürgermeisters ist allerdings solange auszusetzen bis feststeht, dass der amtierende Oberbürgermeister in den Justizdienst des Landes Bremen zurückkehrt.
„Mit dieser Entscheidung bestätigt das Verwaltungsgericht die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht“, erklärte Mäurer. Das darüber hinaus vom Gericht festgelegte Verfahren der Aussetzung der Ernennung biete zudem die Gewähr dafür, dass der neue Oberbürgermeister auf rechtlich einwandfreier Grundlage ernannt werden kann und Spekulationen über die weitere Vorgehensweise beendet werden können.