Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes
30.07.2021Am heutigen Freitag, den 30. Juli 2021, trafen der Landeswahlausschuss sowie der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 54 und 55 die Entscheidungen über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Bundestagswahl am 26. September 2021 im Land Bremen. Den Wahlausschüssen gehören unter dem Vorsitz des Landeswahlleiters Dr. Andreas Cors beziehungsweise der Kreiswahlleiterin Carola Janssen jeweils sechs Beisitzerinnen und Beisitzer aus verschiedenen Parteien an. Darüber hinaus wurden in den Landeswahlausschuss zwei Richterinnen und Richter des Oberverwaltungsgerichts berufen. Zu den öffentlichen Wahlausschusssitzungen waren auch die Vertrauenspersonen der Parteien eingeladen, die Wahlvorschläge für die Bundestagswahl eingereicht haben.
Für die Bundestagswahl am 26. September wurden im Land Bremen insgesamt 16 Landeslisten zugelassen (Reihenfolge des Stimmzettels):
Insgesamt sechs Wahlvorschläge wurden nicht zugelassen: Die Partei "diePinken/BÜNDNIS21 (BÜNDNIS21)" konnte keine ausreichende Anzahl an Unterstützungsunterschriften vorlegen. Die Vereinigungen "Grundeinkommen für Alle (GFA)" und "Die Losfraktion (LOS)" wurden vom Bundeswahlausschuss nicht als Parteien anerkannt, der Landeswahlausschuss Bremen konnte somit die Wahlvorschläge nicht als Parteienwahlvorschläge zulassen. Die Wahlvorschläge der "Alternative für Deutschland (AfD)", der "Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)" sowie der Partei "FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)" entsprachen nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Der gemeinsame Kreiswahlausschuss beschloss über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern für die Direktmandate in den zwei Bremer Wahlkreisen.
In beiden Wahlkreisen kandidieren:
Nur im Wahlkreis 54 Bremen I kandidieren:
Nur im Wahlkreis 55 Bremen II – Bremerhaven kandidieren:
Weitere Auskünfte erteilt:
Dr. Evelyn Temme, Geschäftsstelle der Wahlleiter, Tel.: (0421) 361 41 59, E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de