Sie sind hier:
  • Quote muss sein – Landesfrauenbeauftragte begrüßt Vorstoß von SPD und Grünen

Sonstige

Quote muss sein – Landesfrauenbeauftragte begrüßt Vorstoß von SPD und Grünen

11.11.2010

„Die Quote ist der richtige Weg, den Anteil von Frauen in Führung endlich sichtbar zu erhöhen, daher begrüße ich den Antrag der Regierungsparteien sehr“, so Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe zum Antrag der Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen für eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent in den Aufsichtsgremien bremischer Mehrheitsbeteiligungen, der in der Bremischen Bürgerschaft debattiert wurde. „Zwar hat die Förderung von Frauen insbesondere mit der fürs Personalwesen zuständigen Finanzsenatorin neuen Nachdruck erhalten, dessen Erfolg sich auch in den Personal-Kennzahlen widerspiegelt“, so Ulrike Hauffe weiter, „dennoch macht eine Quote Sinn: Denn gerade in den obersten Führungsgremien bleibt der Anteil von Frauen nach wie vor gering. Und dies liegt nicht daran, dass es hier nicht genügend geeignete Frauen gibt.“ Die Eignung, sprich hohe Qualifikation einer Bewerberin sei Voraussetzung, wenn durch die Quote eine Frau statt eines Mannes zum Zuge kommt, dies werde bei der Kritik an der Quote häufig unterschlagen, so Hauffe zur aktuellen Diskussion. „Und wenn die geeignete Qualifikation für die besonderen Aufgaben in Aufsichtsräten fehlt, müssen wir Wege zeigen, wie Frauen sie erlangen können“, erklärt die Frauenbeauftragte – gerade diese notwendige Anstrengung werde durch eine gesetzlich vorgegeben Frauenquote offenkundig und dann auch realisiert. In Norwegen, wo die Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften mittlerweile einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent aufweisen müssen, zeigt sich, dass die neuen Aufsichtsrätinnen sogar häufiger einen Hochschulabschluss vorweisen können als die Männer.

Ulrike Hauffe verweist zudem auf die vor kurzem vorgestellte Gleichstellungsstrategie der EU, nach der ebenfalls eine gesetzliche Quote für Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft geprüft wird.
Seit zwei Jahren gilt das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) auch für die bremischen Gesellschaften. Sie sind seither aufgefordert, Frauenförderpläne vorzulegen und so dafür zu sorgen, dass Frauen gleichberechtigten Anteil auch an Führungspositionen erlangen. Somit sind die Gesellschaften bereits jetzt gehalten, den Frauenanteil in ihren Leitungspositionen deutlich zu erhöhen. Zudem verpflichtet das LGG den Senat bei der Entsendung von Personen in Aufsichtsgremien zu gleichen Anteilen Frauen und Männern zu entsenden. „Der Antrag von SPD und Grünen ist dennoch sehr hilfreich“, so die Landesfrauenbeauftragte abschließend, „denn er sorgt für neuen Handlungsdruck bei den Gesellschaften, und der ist dringend nötig.“

Das Bremische Landesgleichstellungsgesetz, das erste seiner Art in Deutschland, gilt seit nunmehr 20 Jahren. Am kommenden Dienstag (16.11.2010) wird dieses Jubiläum mit einem Festakt im Rathaus gefeiert.