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Gemeinsame Presseerklärung

Rechtzeitig zum 20-jährigen Jubiläum: Senat beschließt Gesetzesänderung - Bremisches Landesgleichstellungsgesetz jetzt mit Klagerecht für Frauenbeauftragte

Gemeinsame Pressemitteilung der Senatorin für Finanzen, der Senatorin für Frauen und der Frauenbeauftragten des Landes Bremen

16.11.2010

Künftig können Frauenbeauftragte ihr Recht auf Beteiligung einklagen – diese Änderung des Bremischen Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) hat heute (Mittwoch, 16.11.2010) der Senat beschlossen. Zugleich wird heute um 17 Uhr das 20-jährige Bestehen des Landesgleichstellungsgesetzes mit einem Festakt im Rathaus gefeiert. „Pünktlich zum Jubiläum setzen wir ein starkes Zeichen“, freut sich Senatorin Ingelore Rosenkötter, „das Klagerecht stärkt die Position der Frauenbeauftragten. Wir schließen so nicht nur eine Lücke im Gesetz, sondern machen einmal mehr deutlich, wie ernst es uns mit der Gleichberechtigung ist.“

Das LGG verpflichtet seit 1990 jede Dienststelle in Bremen und Bremerhaven durch Frauenfördermaßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. Aufgabe der Frauenbeauftragten ist es, diesen Prozess zu unterstützen. Das Gesetz sieht spezielle Frauenförderungsregelungen vor, die von den Dienststellen einzuhalten sind. Frauenbeauftragte sind an allen Maßnahmen der Dienststellenleitung zu beteiligen. Dieses Recht konnten sie bisher nicht einklagen – das wird nun anders.

„Frauen holen im Bremischen öffentlichen Dienst sichtbar auf, auch in klassischen Männerdomänen und in den Führungsebenen steigt der Frauenanteil“, erklärt die für das Personalwesen zuständige Finanzsenatorin Karoline Linnert und verweist auf den aktuellen Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes. „Wir sind auf einem guten Weg. In den letzten Jahren hat sich einiges getan, auch in den Führungsetagen – die Präsidentin des Rechnungshofs, die Direktorin der Landesmedienanstalt und die Landesbeauftragte für Datenschutz haben eins gemeinsam – alle hatten männliche Vorgänger. Das LGG war und ist für Bremen ein wesentliches Instrument, wenn es um die Gleichstellung von Frauen geht. Sein Erfolg ist wegweisend und beispielhaft – und ich persönlich wünsche mir, dass es nicht noch mal 20 Jahre dauert, bis Frauen tatsächlich gleichgestellt sind.“

„Die Frauenquote wird derzeit wieder intensiv diskutiert, auch bei denen, die sie einst verteufelt haben, gilt sie inzwischen als probates, weil wirksames Mittel – und Bremen mit seinem LGG ist ein gutes Beispiel für das, was sie bewirken kann“, bemerkt Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe zum heutigen Jubiläum, „dennoch bleibt noch einiges zu tun. Frauen haben in vielen Bereichen noch längst nicht die gleichen Möglichkeiten wie Männer und auch in der Vereinbarkeitsfrage – die nicht nur Frauensache oder sein darf – muss noch Überzeugungsarbeit geleistet werden.“

Seit zwei Jahren gilt das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) auch für die bremischen Gesellschaften. Sie sind seither aufgefordert, Frauenförderpläne vorzulegen und so dafür zu sorgen, dass Frauen gleichberechtigten Anteil auch an Führungspositionen erlangen. Somit sind die Gesellschaften bereits jetzt gehalten, den Frauenanteil in ihren Leitungspositionen deutlich zu erhöhen. Zudem verpflichtet das LGG den Senat bei der Entsendung von Personen in Aufsichtsgremien zu gleichen Anteilen Frauen und Männern zu entsenden. Ulrike Hauffe: „Es wäre wünschenswert, dass sich auch in der privaten Wirtschaft Nachahmer finden, die sich durch die erprobten Verfahren zu eigenen Gleichstellungsmaßnahmen inspirieren lassen.“