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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremer Senat beschließt Stufenmodell zur Bemessung der Pandemielage

Die 7-Tage-Inzidenz der stationären Neuaufnahmen der Bremerinnen und Bremer wird Leitindikator

21.09.2021

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat sich im Rahmen seiner heutigen (23. September 2021) Sitzung auf ein Stufenmodell zur Bemessung der Pandemielage verständigt. Die 7-Tage-Inzidenz der stationären Neuaufnahmen der Bremerinnen und Bremer (Hospitalisierungsinzidenz) wird dabei als Leitindikator gelten. Da die Entwicklung der Impfquote für das gesamte Pandemie-Geschehen eine hohe Bedeutung hat, hat der Senat sich darauf verständigt, den heute ebenfalls beschlossenen Stufenplan in Abhängigkeit vom konkreten Infektionsgeschehen zu überprüfen, wenn im Land Bremen eine Impfquote von 80 Prozent erreicht ist.

Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen hat in den vergangenen Monaten einen guten und richtigen Wert zur Beurteilung des Pandemiegeschehen dargestellt. Mit dem Fortschritt der Impfungen müssen wir aber andere Indikatoren heranziehen, um feststellen zu können, wie sich die aktuelle Lage entwickelt. Deshalb wird die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz der Leitindikator. Damit können wir einschätzen, wie viele Bremerinnen und Bremer von einem schweren Krankheitsverlauf mit einer Coronavirus-Infektion betroffen sind."

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz der Bremerinnen und Bremer

Die Inzidenz der Hospitalisierten zeigt die Anzahl an Neuaufnahmen von SARS-CoV-2-Infizierten Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen in den Kliniken innerhalb der letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an und bildet somit einen Indikator für die Anzahl der schweren Verläufe. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz wird der Leitindikator und gibt die Stufe vor, der das Pandemiegeschehen in Bremen und Bremerhaven zugeordnet wird.

Anzahl an Neuaufnahmen von SARS-CoV-2-Infizierten Bürger:innen des Landes Bremen in den Kliniken der jeweils letzten 7 Tage (Fälle / 100.000 Einwohner:innen)Stufe
0 bis 30
> 3 bis 61
> 6 bis 122
> 123

Das Stufenmodell

Stufe 0:
Hospitalisierungsinzdenz: 0-3

  • Es gelten die allgemeinen AHAL-Regeln
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Einzelhandel und ÖPNV
  • Einrichtungen und Veranstaltungen müssen Hygiene- und Schutzkonzepte vorlegen

Stufe 1:
Hospitalisierungsinzdenz: >3-6

  • 3-G-Regelung im Innenbereich für Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen, Sportstätten ohne Kapazitätsbeschränkungen in Innenräumen, keine MNS-Pflicht

Stufe 2:
Hospitalisierungsinzdenz: >6-12

  • 3-G-Regelung im Innenbereich für Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen, Sportstätten mit Kapazitätsbeschränkungen in Innenräumen, Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind in Abhängigkeit zum Hygienekonzept
  • In diesen Bereichen besteht die Möglichkeit durch ein optionales 2-G-Modell die Beschränkungen von Abstand, Kapazitätsbeschränkungen und Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung zu vermeiden

Stufe 3:
Hospitalisierungsinzdenz: >12

  • In dieser Stufe sind zur Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems weitere beschränkende Maßnahmen geboten. Die Maßnahmen im Einzelnen richten sich nach dem konkreten Infektionsgeschehen.

Das Modell umfasst vier Stufen. In der Stufe 0 ist kein erhöhtes Risiko anzunehmen, es gelten nur die allgemeinen Basis-Regeln.

Die Stufen 1 und 2 bilden ein erhöhtes aber noch nicht kritisches Infektionsgeschehen, in diesen Stufen kommen Testvorgaben und Kapazitäts- und Zugangsbeschränkungen zum Tragen.

Ab Stufe 2 besteht optional ein 2-G-Modell für Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sportstätten, um Beschränkungen von Abstand, Kapazitätsbeschränkungen und Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung zu vermeiden. Mit der optionalen Einführung eines 2 G-Modells können die Beschränkungen entfallen.

Für Großveranstaltungen ab 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gilt in den Stufen 0 bis 2 die 3-G-Regel mit den bekannten Schutzauflagen (Abstand, Kapazitätsbegrenzung, maximal 25.000 Personen, Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innenbereich). Mit der optionalen Einführung eines 2 G-Modells können die Beschränkungen entfallen. Die Vorlagepflicht eines Hygienekonzeptes und die Genehmigungspflicht bleiben bestehen.
In der Stufe 3 sind weitere Maßnahmen zu treffen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Die Anwendung der Stufen wird für die jeweilige Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven festgestellt. Der Wechsel zwischen einer Stufe erfolgt durch Anordnung des Senats oder des Magistrats unter Berücksichtigung des Leitindikators der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz unter Hinzuziehung der beiden weiteren Indikatoren 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen und der Auslastung auf den Intensivstationen.

Auf Basis des Stufenmodells soll am nächsten Dienstag, den 28. September, die 29. Coronaverordnung im Senat beschlossen werden, die zum Freitag, den 1. Oktober 2021, in Kraft treten soll. Die Darstellung der drei Indikatoren (7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz, 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, prozentualer Anteil der Covid-19-Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen) wird mit in Kraft treten der 29. Coronaverordnung am 1. Oktober 2021 werktags auf der Webseite der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz um ungefähr 16.00 Uhr aktualisiert.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de