Innensenator Mäurer zu Beschlüssen der Innenministerkonferenz in Hamburg
Der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, begrüßt den Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) zur Änderung des Prostitutionsgesetzes. Auf Initiative des Senators hatte sich die Konferenz mit dem Problem Prostitution und Menschhandel befasst. In Ihrem Beschluss bittet die IMK den Bund, eine Initiative zur Schaffung eines Gesetzes auf den Weg zu bringen, das die vorhandenen Probleme berücksichtigt. Die IMK sieht Handlungsbedarf „hinsichtlich der Einführung von Erlaubnispflichten für alle Formen von Prostitutionsstätten sowie die Vermittlung von Prostitutionsdienstleistungen, der Anzeigepflicht der Prostitutionstätigkeit in Prostitutionsstätten, der Möglichkeiten zur Schaffung von Abgrenzungskriterien zwischen einem Beschäftigungsverhältnis und der dirigistischen Zuhälterei, der Evaluierung des § 232 StGB und dessen Strafrahmen, der Einführung bundeseinheitlicher Zugangs- und Kontrollmöglichkeiten für Prostitutionsstätten, der Regulierung der Werbung für Prostitution und der Schaffung eines flächendeckenden Angebotes für Ausstiegshilfen für Prostituierte“.
„Die IMK hat unsere wesentlichen Forderungen aufgegriffen, damit ist ein wichtiger Schritt zur Behebung der eklatanten Probleme im Bereich Prostitution und Menschenhandel getan und endlich Bewegung in dieses seit Jahren ungeklärte Thema gekommen“, sagte Mäurer.
Die IMK hat außerdem mit ihrem Beschluss, „gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden eine eigene gesicherte Aufenthaltsperspektive zu eröffnen“, eine Anregung aufgegriffen, die bereits seit September in Bremen per Erlass geregelt ist. „Es kommt in dem anstehenden Gesetzesverfahren darauf an, dass die Hürden für die Integration der jungen Menschen nicht zu hoch eingestellt werden“, betonte Mäurer. Bis zum Abschluss des Gesetzesverfahrens gilt die Bremer Regelung auf jeden Fall weiter“, so Mäurer.
Zufrieden zeigte sich der Senator auch mit dem Beschluss zu den Atomtransporten. Darin sind sich die Minister und Senatoren einig, dass „Transporte auf das unbedingte Maß unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für eine sichere Lagerung zu beschränken“ sind, „auch wenn die Lagerung außerhalb Deutschlands stattfindet“. Im Lichte dieses Beschlusses „ist auch der geplante Transport von Ahaus nach Russland zu bewerten“, kommentierte Mäurer. Nach Ansicht der Mitglieder der IMK stellt die Sicherung der Castor-Transporte durch die Polizei eine „besondere Belastung“ dar. Deshalb hat die Konferenz das Bundesinnenministerium gebeten, sich in diesen Fällen für eine „Erstattung der Kosten durch den Bund“ zugunsten der betroffenen Länder einzusetzen.
Die SPD-regierten Länder haben außerdem in einer Protokollnotiz den Vorschlag aus Bremen und NRW aufgegriffen, dass auch die Kraftwerksbetreiber an den Kosten zur Sicherung der Atomtransporte zu beteiligen sind.