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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

KORREKTUR: Mobilitätssenatorin Dr. Maike Schaefer und Innensenator Ulrich Mäurer begrüßen neuen Bußgeldkatalog

ACHTUNG REDAKTIONEN: Bitte beachten Sie die Änderung im vierten Absatz. Das Bußgeld wird für das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe auf bis zu 100 Euro angehoben, im Absatz fett markiert

08.10.2021

Bundesrat beschließt mehr Sicherheit für Rad- und Fußverkehr

Dr. Maike Schaefer, Mobilitätssenatorin, und Innensenator Ulrich Mäurer haben die Änderung zum Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung begrüßt. Diese hat der Bundesrat heute (8. Oktober 2021) beschlossen. "Die Novelle war überfällig. Wir sind froh, dass die Blockade jetzt einvernehmlich gelöst werden konnte. Die Änderungen werden maßgeblich zu mehr Verkehrssicherheit insbesondere für den Fuß- und Radverkehr beitragen", so Schaefer und Mäurer.

Im Fokus des geänderten Bußgeldkatalogs stehen höhere Strafen für überhöhte Geschwindigkeiten. Wer in geschlossenen Ortschaften beispielsweise 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Autofahrer, die mit 91 Stundenkilometer statt der erlaubten 50 durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro. Senatorin Schaefer und Senator Mäurer: "Das soll ein deutliches Signal an Raser sein, dass sie jetzt entsprechend zur Kasse gebeten werden, wenn sie sich nicht an die Spielregeln halten. Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen. Damit muss Schluss sein."

Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates zum neuen Bußgeldkatalog erhofft sich Innensenator Mäurer nicht nur einen abschreckenden Effekt auf Raser. "Auch für die Auto-Poser wird es deutlich teuer: Wer unnötigen Lärm verursacht oder durch rücksichtsloses Hin- und Herfahren andere belästigt, muss nun mit einer Strafe von 100 Euro rechnen statt wie bisher 20 Euro", hebt der Innensenator hervor.

Neben dem höheren Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstößen befinden sich in dem Bußgeldkatalog weitere Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. So wird das Bußgeld für das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe auf bis zu 100 Euro angehoben. Die Sanktion für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz betragen künftig 55 Euro. Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen erfolgt eine Erhöhung des Bußgeldes auf bis zu 100 Euro. Die Sanktion für rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve wird auf bis zu 55 Euro angehoben.

Das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot geahndet. Der Verstoß gegen die neu eingeführte Pflicht für Lkw, beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, wird mit 70 Euro Bußgeld geahndet. Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- oder Aussteigen werden die Geldbußen verdoppelt und im Falle einer Gefährdung durch Abbiegevorgänge zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat eingefügt. Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Geldbußen bei Halt- oder Parkverstößen auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich werden von bis zu 35 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.

"Es ist uns in der Verkehrsministerkonferenz und jetzt im Bundesrat gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium gelungen, einen echten Durchbruch für die Verkehrssicherheit zu erzielen", so die VMK-Vorsitzende Schaefer weiter. "Das darf uns aber nicht dazu verleiten, jetzt inne zu halten. Themen wie Tempo 30 innerorts, die Einrichtung von geschützten Radfahrstreifen und weiteren Verbesserungen zu Gunsten der Verkehrswende müssen mit dem Abbau bürokratischer Hürden durch die Bundesgesetzgebung und vor allem mit der finanziellen Unterstützung der Kommunen durch den Bund vorangetrieben werden."

Für normale Pkw bis 3,5 Tonnen werden die Sanktionshöhen in Euro bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wie folgt erhöht:

Für Pkw mit Anhänger / Fahrzeuge schwerer als 3,5 Tonnen (nach laufender Nummer 11.1 BKat) werden die Sanktionshöhen in Euro bei Geschwindigkeits-überschreitungen wie folgt erhöht:

Drucksache 687/21 "Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung": www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0601-0700/687-21

Zum Download:
Tabellen (pdf, 129.1 KB)

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de