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Der Senator für Inneres und Sport

Alte Führerscheine müssen bis Ende des Jahres umgetauscht werden

Bürgeramt bittet um rechtzeitige Terminbuchung / betroffen sind zunächst die Jahrgänge 1953 bis 1958

08.10.2021

Bis Ende 1998 erhielten Fahrschülerinnen und –schüler nach erfolgreicher Prüfung einen grauen beziehungsweise einen rosa Papierführerschein. Nach 1998 wurden nur noch Führerscheine im Scheckkartenformat ausgestellt. Nach bundesrechtlicher Vorgabe sind nun sukzessive alle alten Führerscheine umzutauschen. Den Anfang machen die Jahrgänge der Führerscheininhaberinnen und –inhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958.

Einige Tausend Bremerinnen und Bremer haben bereits Alt gegen Neu getauscht und haben ihren neuen Führerschein inzwischen beantragt oder bereits erhalten. Doch rund 25.000 Bürgerinnen und Bürger aus den oben genannten Jahrgängen sind leider noch nicht aktiv geworden. Dagmar Gattow, Leiterin des Bürgeramtes, bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger aus dieser Gruppe, sich möglichst bald einen Termin in der Führerscheinstelle in der Stresemannstraße zu holen unter der Nummer des Bürgertelefons 115 holen oder online über das Onlineportal bremen.de.

Kontakt zur Führerscheinstelle kann bei Fragen auch unter fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de aufgenommen werden.

Dort wurde ein zentrales Team für diese Angelegenheit eingerichtet. Aktuell ist eine Terminbuchung meist noch am Folgetag oder zumindest in derselben Woche möglich. Die letzte Umtauschmöglichkeit ist Mitte Dezember, weil rund vier Wochen vergehen, bis der neue Führerschein durch die Bundesdruckerei den Antragsstellenden zugeschickt wird. Bis zum 19. Januar 2022 muss der Umtausch in diesen Jahrgängen vollzogen sein. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Das Prozedere für den Umtausch ist einfach. Benötigt werden:

  • ein biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • der alte Führerschein
  • sowie eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die einst den Führerschein ausgestellt hat, sofern es sich nicht um die Führerscheinstelle Bremen handelte

Die Karteikartenabschrift kostet nichts und wird von den jeweiligen Führerscheinstellen an die Behörden geschickt, die aktuell für den Umtausch zuständig sind. Die Führerscheinstellen müssen jedoch von den Bürgerinnen und Bürgern selbst unter den dortigen Erreichbarkeiten formlos um eine Abschrift gebeten werden.

Im kommenden Jahr sind dann die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe, ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2023 umzutauschen. Alle anderen Jahrgänge bis 1998 folgen nach einem vorgegeben Plan, der unter www.service.bremen.de/fuehrerschein_pflichtumtausch eingesehen werden kann.

Der für manche liebgewonnene "graue Lappen" muss nicht endgültig beim Umtausch abgegeben werden. Er erhält lediglich einen Ablaufstempel. Anschließend darf man ihn wieder mit nach Hause nehmen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de