Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute (24.11.2010) den Klagen zweier Anwohner gegen den Bauabschnitt 2/2 der Bundesautobahn A 281 stattgegeben. Der Planfeststellungsbeschluss für den Teilabschnitt wurde vom Gericht für „rechtswidrig und nicht-vollziehbar“ erklärt. Zugleich machten die Richter allerdings klar, dass die festgestellten
Abwägungsmängel durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können. Hierzu würde unter anderem die Änderung des Flächennutzungsplans gehören.
Senator Reinhard Loske: „Wir werden jetzt unverzüglich die Argumente des Gerichts auswerten und Verbesserungen für die Anwohnerinnen und Anwohner erreichen. Ich habe die Planungsgesellschaft DEGES gebeten, ein ergänzendes Verfahren vorzubereiten, in dem insbesondere auf die klagegegenständliche Querspange verzichtet und eine anwohnerfreundliche Neuplanung des Autobahnknotens erreicht werden soll.“ Außerdem, so Senator Loske, werde es noch in diesem Jahr Gespräche mit dem Bund über die vom Gericht geforderte gemeinsame Planung des Bauabschnitts 2/2 mit der Bundesstraße 6n geben. „Dafür werde ich mich beim Bundesverkehrsminister auch persönlich einsetzen“, so Loske.