In seiner Sitzung am heutigen 23. November 2021 hat der Senat beschlossen, die Einführung eines Mietspiegels in der Stadtgemeinde Bremen vorzubereiten. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau wird ein Konzept zur Erstellung eines Mietspiegels erarbeiten, der die Besonderheiten des Bremer Wohnungsmarktes berücksichtigt und ebenso die zukünftig geltende Erstellungspflicht für größere Städte erfüllt.
"Mit einem guten Mietspiegel wollen wir insbesondere mehr Transparenz auf dem Bremer Mietwohnungsmarkt herstellen. In der Praxis sorgt er zwischen Mieterin oder Mieter und Vermieterin oder Vermieter für mehr Rechtssicherheit, beispielsweise bei der Vereinbarung einer angemessenen Miete oder bei Mieterhöhungsverlangen. Die Überschreitung gesetzlicher Regelungen wird durch einen qualifizierten Mietspiegel aufgrund einer eindeutig ermittelten, ortsüblichen Vergleichsmiete deutlich erschwert", betont Dr. Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. "Bremen strebt einen qualitativ überzeugenden Mietspiegel an, da dieser bislang die definierten Anforderungen am besten erfüllt. Zudem basiert er auf einer repräsentativen Datengrundlage und folgt wissenschaftlichen Standards. Mit einem solchen Mietspiegel kann die tatsächliche Lage auf dem Mietwohnungsmarkt abgebildet werden und stünde allen als objektive Marktinformation zur Verfügung", so Dr. Maike Schaefer.
Bei einem Mietspiegel handelt es sich um eine gesetzlich vorgesehene Methode zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er betrachtet dabei auf Basis einer repräsentativen Datenerhebung die Mietpreise der vergangenen sechs Jahre. Unterschieden wird dabei beispielsweise nach der Ausstattung der Wohnungen sowie deren Lage. Bedürfnisse für einen Mietspiegel kommen aus verschiedenen Bereichen, beispielsweise dem Mietrecht, Sozialrecht oder auch der Wohnungsmarktbeobachtung. Expertinnen und Experten betonen, dass gerade ein qualifizierter Mietspiegel erheblich zu Objektivität bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete beiträgt und ein rechtssicheres Instrument sowohl für Mieterinnen und Mieter wie auch Vermieterinnen und Vermieter darstellt.
Vertreterinnen und Vertreter aus der Bremischen Verwaltung und den kommunalen Wohnungsunternehmen hatten diesbezüglich 2020 erstmalig über die Einführung eines Mietspiegels für Bremen beraten. Dieser Kreis wurde im Verlauf dieses Jahres um Vertreterinnen und Vertreter der Interessensverbände der Mieterinnen und Mieter und Vermieterinnen und Vermieter erweitert. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere Anforderungen an den Inhalt und den Erstellungsprozess für einen Bremer Mietspiegel erörtert. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen nun in das Konzept zur Erstellung eines Mietspiegels einfließen. Dazu gehört auch ein Kosten- und Finanzierungsplan.
Aufgrund der am 25. Juni 2021 durch den Bund beschlossenen Reform des Mietspiegelrechts besteht für Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern zukünftig die Pflicht zur Erstellung eines Mietspiegels.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Linda Neddermann, stellv. Pressesprecherin bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: 0421/361-79199, E-Mail: linda.neddermann@umwelt.bremen.de