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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Weg frei für bessere Entgeltbedingungen im Bremer Sicherheitsgewerbe

03.12.2021

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt, setzt sich gemeinsam mit den Sozialpartnern für eine Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen im Sicherheitsgewerbe ein. Ein zentrales Ziel ist dabei die Stärkung der Tarifbindung. Ein wichtiger Zwischenschritt dafür war die Erörterung eines Antrags auf Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrages für Sicherheits-Dienstleistungen vom 19. Juni 2021 im Tarifausschuss des Landes Bremen.

In der Sitzung vom 3. Dezember 2021 hat der Tarifausschuss nun empfohlen, den Lohntarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe im Land Bremen für allgemeinverbindlich zu erklären. Durch eine Allgemeinverbindlicherklärung wird der Tarifvertrag ausgeweitet auf die nicht tarifvertraglich gebundenen Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des Tarifvertrages. Sämtliche branchenzugehörigen Beschäftigten haben danach Anspruch auf die tariflich vereinbarten Leistungen.

"Mit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages können für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen erreicht werden. Ein einheitliches Mindestentgelt für alle Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe und eine Teilhabe an der allgemeinen Lohnentwicklung gehören zu den Grundlagen guter Arbeit. Dies ist auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten", sagt Senatorin Vogt. "Während der Covid-19-Pandemie ist die unverzichtbare Bedeutung der Branche für das Gemeinwesen, beispielsweise bei der Ordnung und Sicherung der Abläufe in Impfzentren oder in Supermärkten, in besonderer Weise sichtbar geworden. Die Allgemeinverbindlicherklärung wird sich positiv auf die Branche auswirken. Ich danke den Sozialpartnern im Tarifausschuss für den konstruktiven Dialog und das zukunftsweisende Votum."

Die Senatorin hat nach dem positiven Votum die Möglichkeit, die Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen vorzunehmen. Damit wird an eine bereits bestehende Allgemeinverbindlichkeit des Vorgängertarifvertrages aus dem Jahr 2019 angeknüpft. Die neuen Allgemeinverbindlicherklärung bringt die im Juni 2021 zwischen den Tarifparteien vereinbarten Entgelte für alle Beschäftigen im Bremischen Sicherheitsgewerbe zur Anwendung.

Ansprechpartner für die Medien:
Christoph Sonnenberg, Stellvertretender Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-82909, E-Mail: christoph.sonnenberg@wae.bremen.de