Fehlverhalten der Ausländerbehörde im Falle eines kranken Abschiebehäftlings
06.12.2010Nachdem ein kranker Abschiebehäftling erst durch eine Gerichtsentscheidung aus der Abschiebungshaft entlassen worden ist, hat der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, personelle Konsequenzen gezogen.
Gegen den für den Vorgang verantwortlichen Teamleiter ist auf Veranlassung des Senators ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Für die Dauer des Disziplinarverfahrens wird das Team direkt der Abteilungsleitung unterstellt.
Der Teamleiter hat es unterlassen, ein Attest von Ärzten, die von der Anwältin des Abschiebehäftlings mit einer Untersuchung beauftragt worden waren, dem Polizeiarzt zur Prüfung vorzulegen. Außerdem hat er eine ausdrückliche Anweisung der Innenbehörde missachtet, nach der der senatorischen Behörde Fälle zur Prüfung vorzulegen sind, in denen krankheitsbedingte Abschiebungshindernisse geltend gemacht werden und bei denen die Ausländerbehörde zu dem Ergebnis kommt, dass die Voraussetzungen für ein Stoppen der Abschiebemaßnahme nicht vorliegen.
Die Erkrankung des Abschiebehäftlings wurde erstmals nach Aufnahme in die Abschiebungshaft vom Polizeiarzt festgestellt. Es erfolgten dann regelmäßige Untersuchungen, auch in Fachkliniken. Der Polizeiarzt kam unter Einbeziehung der Befunde der Kliniken zu dem Ergebnis, dass der Betroffene haft- und reisefähig sei.
Das Amtsgericht Bremen hatte die Abschiebungshaft zunächst bis zum 14. Dezember 2010 angeordnet. Hintergrund der andauernden Abschiebungshaft war die Schwierigkeit, Passersatzpapiere, die für die Abschiebung notwendig sind, zu beschaffen.
Nach Vorlage eines neuen fachärztlichen Attestes durch die Anwältin des Abschiebehäftlings hat das Gericht die Abschiebungshaft am 12. November 2010 aufgehoben.
Das fachärztliche Attest hatte auch die Ausländerbehörde erhalten, der verantwortliche Teamleiter legte dies aber nicht dem Polizeiarzt zur Prüfung vor und hielt an der Abschiebungshaft fest.
Darüber hinaus hält der Senator auch eine personelle Unterstützung der Leitung des Stadtamtes, zu dem die Ausländerbehörde gehört, für notwendig. Er hat daher die Senatsrätin Marita Wessel-Niepel bis auf weiteres mit der kommissarischen Leitung des Stadtamtes beauftragt. Frau Wessel-Niepel leitet bisher das Referat für Ausländer- und Asylrecht beim Senator für Inneres und Sport.
„Nach diversen gravierenden Bearbeitungsfehlern und der Missachtung von Anweisungen meines Ressorts möchte ich durch Frau Wessel-Niepel sicherstellen, dass künftig solche Fehler und Verstöße vermieden werden. Sie bringt die Qualifikation für diese Aufgabe mit und hat mein volles Vertrauen. Sie hat darüber hinaus nicht nur eine hohe Kompetenz für ausländerrechtliche Fragen, sondern zeigt auch die notwendige Sensibilität für den Umgang mit menschlich oft schwierigen Fällen in der Anwendung des Ausländerrechts“, erläuterte Senator Mäurer seine Personalentscheidung.