Bereits im Dezember 2021 haben sich die bremischen Hochschulen und die Senatorin für Wissenschaft und Häfen darauf verständigt die Lehre temporär zunächst bis 9. Januar 2022 auf digitale Lehrformate umzustellen.
Angesichts der aktuellen Entwicklung des Pandemiegeschehens im Zuge der Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus wurden die seit dem 13. Dezember 2021 geltenden Regelungen bis einschließlich 16. Januar 2022 verlängert. Lehrveranstaltungen sollen somit digital stattfinden, wo immer dies möglich ist. Nicht digitalisierbare Lehrformate wie Laborpraktika, musik- oder kunstpraktische Ausbildung etc. werden weiterhin als Präsenzveranstaltungen angeboten.
Diese Regelungen, die für Universität sowie sämtliche Hochschulen im Land Bremen gelten, sollen dem Zweck dienen, Einschränkungen des anlaufenden Prüfungsbetriebs für das Wintersemester 2021/22 zu vermeiden. Unter den schwierigen Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie bleibt die bestmögliche Absicherung des Studienerfolgs der Studierenden das wesentliche Ziel.
Nach den Bund-Länder Gesprächen zur aktuellen Corona-Lage am Freitag dieser Woche (7. Januar 2022) wird das Wissenschaftsressort die Situation gemeinsam mit den Leitungen der Hochschulen in der zweiten Kalenderwoche neu bewerten und über den weiteren Verlauf des Wintersemesters beraten.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Sara Bergemann, Leiterin des Senatorinnenbüros der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Tel.: (0421) 361-10494, E-Mail: sara.bergemann@swh.bremen.de