Stachelhalsbänder nicht mehr zulässig / Innensenator Mäurer: "Rechtslage ist eindeutig"
13.01.2022Der Bundesrat hat am 25. Juni vergangenen Jahres beschlossen, den Einsatz von Stachelhalsbändern bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden zu verbieten (§ 2, Absatz 5, Tierschutz–Hundeverordnung). In der Begründung des Bundesrates heißt es: "Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden beurteilen die Anwendung von Strafreizen zur Erziehung von Hunden als nicht tierschutzkonform. Insofern ist die Verwendung von Stachelhalsbändern oder anderen für die Hunde schmerzhaften Mitteln als tierschutzwidrig zu verbieten." Diese Verordnung ist im Bundesgesetzblatt am 25. November 2021 verkündet worden und zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Das Verbot der Nutzung von Stachelhalsbändern ist im Rahmen der Bundesratsbefassung auf Initiative von Bayern eingebracht worden und bei einer Gegenstimme im Bundesrat so angenommen worden. Eine Ausnahme für die bundesweit ca. 3.000 Hunde bei Polizeien, Bundeswehr und Zoll wurde im Nachgang zum parlamentarischen Verfahren von dem für Tierschutz zuständigen Landwirtschaftsministerium explizit abgelehnt.
Innensenator Ulrich Mäurer: "Die Diensthunde im Lande Bremen haben sich in der Vergangenheit unbestritten als sehr wertvolle Einsatzmittel erwiesen. Sie haben dabei in verschiedensten Einsatzlagen und Einsatzbereichen die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung unterstützt und gefördert, sodass sie auch nach meiner Bewertung unverzichtbar sind. Dies betrifft sowohl die Fähigkeiten der Spürhunde bei der Suche etwa nach Rauschgift oder Sprengstoff, als auch den beträchtlichen Einsatzwert der Schutzhunde beispielsweise bei gewalttätigen Auseinandersetzungen, wie etwa beim Einsatz gegen gewaltbereite Anhänger rivalisierender Fußballvereine."
Bremens Innensenator hat daher den Bremer Polizeipräsidenten Dirk Fasse und den Direktor der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, Harry Götze, gebeten, das Diensthundewesen im Lande Bremen zukünftig ohne den Einsatz von Stachelhalsbändern zu gewährleisten.
Konsequenterweise wird ein von den Gewerkschaften der Polizei unterstützter Vorschlag Niedersachsens zur Schaffung einer Ausnahmeregelung für Diensthunde sowohl für die für den Tierschutz zuständigen Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard als auch von Innensenator Mäurer abgelehnt.
Mäurer: "Es ist Zeit, das System der Ausbildung von Polizeihunden grundlegend zu überarbeiten." Der Einsatz von Stachelhalsbändern ist untrennbar mit der weitgehenden Praxis verbunden, Tiere auf dem freien Markt einzukaufen. "Diese zugekauften Tiere sind zwar widerstandsfähig und energisch, zeigen aber häufig unerwünschte Verhaltensweisen. Diese sind zu einem nicht unerheblichen Anteil der Grund, weshalb die Vorbesitzer ihren Hund veräußern wollen." (Auszug aus der fachlichen Stellungnahme der Diensthundeschule der Bundeswehr aus dem vergangenen Sommer).
Die Zucht und Aufzucht von Hunden, müsse, wie in NRW, von den Polizei selbst gewährleistet werden. Dies könne in Kooperation erfolgen.
Innensenator Mäurer sicherte den Polizeien für die Veränderungen des Diensthundewesens seine volle Unterstützung zu.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de