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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Bremerhaven hebt Beschluss zu Verbot von Gender-Zeichen auf

Kommentar der Landesfrauenbeauftragten und des Landesbehindertenbeauftragten

24.01.2022

Mitte Dezember verbot der Bremerhavener Magistrat auf Druck der Politik per Beschluss die Verwendung von Gender-Zeichen wie Doppelpunkt oder Sternchen in der Stadtverwaltung. Bezeichnungen wie Bürger:innen oder Bürger*innen sollten in der Seestadt fortan keine Verwendung mehr finden. Heute haben die Fraktionen von SPD, CDU und FDP ihre Entscheidung zurückgenommen. Die Landesfrauenbeauftragte, Bettina Wilhelm und der Landesbehindertenbeauftragte, Arne Frankenstein, kommentieren das Vorgehen:

"Gut, dass die Koalition in Bremerhaven ihren Fehler nun korrigiert hat. Ziel der Verwaltung muss es sein, alle Menschen gleichberechtigt anzusprechen. Nicht nur Männer und Frauen, sondern auch all jene, die sich keinem der beiden Geschlechter eindeutig zuordnen können oder wollen. Dafür ist die Nutzung von Gender-Zeichen notwendig.

Das in Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz verankerte Gleichstellungsgebot und Diskriminierungsverbot gilt nicht nur für die Geschlechter männlich und weiblich. Zudem setzt sich in unserer Gesellschaft die gendersensible Sprache immer weiter durch: in den Medien, in der Bildung, in der Wirtschaft, in der Kultur oder in der Jugendarbeit werden die Gender-Zeichen genutzt. Dem muss auch die Amtssprache Rechnung tragen, sonst bleibt sie hinter den fachlichen Anforderungen zurück.

Seit dem Jahr 2020 gibt es für die Bremer Verwaltung eine Handreichung, die die Verwendung einer gendersensiblen Sprache empfiehlt. Danach sollen alle Geschlechter angesprochen werden. Doch nicht alle Stellen der Bremer Verwaltung richten sich danach. Auch die Entwicklungen in Bremerhaven bestätigen, dass Empfehlungen an dieser Stelle nicht ausreichen. Für das Land Bremen brauchen wir deshalb kurzfristig eine verbindliche Regelung zur Nutzung von gendersensibler Sprache. Inhaltlich bietet die bestehende Handreichung hierfür eine sehr gute Grundlage. Da keines der Sonderzeichen vollumfassend barrierefrei ist, sollte die Regelung einen gewissen Handlungsspielraum ermöglichen, so dass Doppelpunkt und Sternchen zielgruppenspezifisch verwendet werden können. Die Vorschriften müssen zudem regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden", fordern Bettina Wilhelm und Arne Frankenstein.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Susanne Gieffers, ZGF Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: (0421) 361-6050, E-Mail: presse@frauen.bremen.de