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Mikrozensus 2022 beginnt im Januar

28.01.2022

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes

In welcher Art von Gebäude wohnen Sie? Wie groß ist die Wohnfläche der gesamten Wohnung? Wie viele Wohnräume hat die Wohnung in der Sie wohnen? Wie werden die Wohnräume beheizt? Welche Energieart wird für die Beheizung Ihrer Wohnräume genutzt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der Mikrozensus 2022.

Diese amtliche Haushaltsbefragung wird nicht nur im Land Bremen, sondern im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. In Bremen und Bremerhaven werden dafür rund 4.300 Haushalte zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage und zur Wohnsituation befragt. Die Auswahl der Haushalte ist zufällig und basiert auf einer Stichprobe und einem objektiven mathematisch-statistischen Verfahren.

Gleichmäßig auf alle Wochen des Jahres verteilt erhalten die ausgewählten Haushalte des Landes Bremen Post vom Statistischen Landesamt Bremen. Damit wird die amtliche Befragung angekündigt und gleichzeitig ausführliches Informationsmaterial zum Mikrozensus zugeschickt. Coronabedingt erfolgt die Befragung bevorzugt kontaktlos, also online, telefonisch oder mittels Papierfragebogen. Die Zugangsdaten für die Online-Version der Befragung sind bereits im ersten Anschreiben enthalten, diese Art der Teilnahme ermöglicht die größte zeitliche Flexibilität. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht gilt als erteilt, wenn die Antworten für alle Haushaltsmitglieder vollständig vorliegen.

Seit 1957 werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über die Familie und Haushalte erhoben. Abgefragt werden zum Beispiel persönliche Merkmale wie Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schulbesuch, Erwerbstätigkeit und Altersvorsorge. Integriert in den Mikrozensus sind auch Befragungen, die alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet sind zu erheben. Das sind Fragen zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung. In größeren zeitlichen Abständen werden sogenannte Zusatzprogramme zu bestimmten Themen behandelt, in diesem Jahr ist es das Thema "Wohnen". Damit werden Informationen zur Wohnsituation privater Haushalte ermittelt.

Die erhobenen Daten bilden eine wichtige Grundlage für Entscheidungen in der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Dem Datenschutz ist durch die statistische Geheimhaltung Rechnung getragen.

Im Jahr 2022 findet neben dem Mikrozensus ("kleine Volkszählung") auch der Zensus ("große Volkszählung") statt. Hier kommt es häufig zu Verwechslungen, allerdings sind es zwei verschiedene Erhebungen mit unterschiedlichen Zielen. Der Mikrozensus wird jedes Jahr durchgeführt und die Befragungen finden über das gesamte Kalenderjahr verteilt statt. Der Zensus wird nur alle zehn Jahre zu einem Stichtag durchgeführt. Dabei werden alle Gebäude- und Wohnungseigentümerinnen und –eigentümer und bundesweit etwa zehn Prozent der Bevölkerung befragt. Im Mikrozensus wird rund ein Prozent der Bevölkerung befragt.

Der Mikrozensus liefert wichtige Informationen zur Struktur und den Lebensbedingungen der Bevölkerung im Zeitverlauf. Die Ergebnisse des Zensus sind präzise Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Diese sind zum Beispiel Grundlage für den Länderfinanzausgleich, für die Einteilung von Wahlkreisen und die Fortschreibung der Bevölkerungsstatistik.

Für beide Erhebungen werden Haushalte an Anschriften befragt, die mithilfe einer Zufallsstichprobe ausgewählt wurden. Es kann daher vorkommen, dass Personen beim Mikrozensus und beim Zensus um Auskunft gebeten werden. Weitere Informationen finden sich unter www.statistik.bremen.de/mikrozensus

Weitere Auskünfte erteilt:
Joanna Ronowski, Statitisches Landesamt, Tel.: (0421) 361 2276, E-Mail joanna.ronowski@statistik.bremen.de