Regierungserklärung vor der Bremischen Bürgerschaft zu Lockerungen der Corona-Regeln
24.02.2022Die fortschreitende Entspannung in den Kliniken sowie das rückläufige Corona-Infektionsgeschehen lassen weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen zu. Das hat Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte in der heutigen (24. Februar 2022) Sitzung des Landtages in einer Regierungserklärung erläutert. Sie sollen bundeseinheitlich ab dem 4. März in Kraft treten. Bereits in der vorigen Woche hatten Senat und anschließend der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft erste Lockerungen der Kontaktbeschränkungen beschlossen.
Bremen folge damit den Absprachen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit dem Bund aus der vergangenen Woche, machte Bovenschulte klar. Die konkreten Schritte sind: In der Gastronomie, dem Beherbergungsgewerbe, der Kultur und körpernahen Dienstleistungen gilt ab 4. März wieder die 3G-Regel. Für Großveranstaltungen in Innenräumen wie auch unter freiem Himmel wird die maximale Teilnehmerzahl spürbar angehoben und Clubs sowie Diskotheken dürfen unter Einhaltung der 2G-Plus-Regeln wieder öffnen. Das alles stehe aber unter einer zwingenden Bedingung, machte Bovenschulte klar: "Bei so viel Öffnungsperspektive darf eine Mahnung zur Vorsicht nicht fehlen: Die Öffnungen sind daran geknüpft, dass die Lage im Gesundheitswesen und in der kritischen Infrastruktur stabil bleibt und es uns gelingt, dauerhaft und flächendeckend eine hohe Impfquote und damit eine hohe Grundimmunität der Bevölkerung zu gewährleisten."
Perspektivisch gelte es aber auch, die erhoffte weitere Entspannung der Lage planerisch schon in den Blick zu nehmen: " Umgekehrt ist es erforderlich, kurzfristig Lockerungsperspektiven auch für diejenigen Bereiche aufzuzeigen, die die MPK in ihrem Beschluss nicht adressiert hat. Dies gilt insbesondere für Schulen und Kitas. Hier ist die Kinder- und Bildungssenatorin derzeit in intensiven Diskussionen mit Eltern, Schülerinnen und Schülern und Beschäftigten über den besten Weg."
In der Regierungserklärung hob der Bürgermeister außerdem hervor, dass es nun gelte, den Unternehmen Planungssicherheit für den Neustart zu geben. Einzelne Branchen hätten unterschiedlich stark unter den erforderlichen Corona-Beschränkungen gelitten. Was sie aber eine sei, dass sie sich eine Öffnungsperspektive herbeisehnen: "Diese Perspektive liegt mit dem 3-Stufen-Plan der Ministerpräsidenten-Konferenz jetzt auf dem Tisch." Ein elementarer Teil sei aber auch die beschlossene Verlängerung der maximalen Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 28 Monate. Ohne diesen Schritt hätten jetzt viele Beschäftigte entlassen werden müssen, die bereits seit zwei Jahren wegen der Pandemie Kurzarbeitergeld beziehen.
Einzelnen Branchen reiche das aber noch nicht, so Bovenschulte: "Wir wollen unter anderem ein begrenztes Unterstützungsprogramm für die Veranstaltungswirtschaft und die Schaustellerinnen und Schausteller nach niedersächsischem Vorbild auflegen, wir wollen die Gastronomie auch weiterhin bei den Sondernutzungsgebühren entlasten und wir wollen Kulturschaffenden in bestimmten Fällen stärker unter die Arme greifen. Dafür veranschlagen wir insgesamt einen niedrigen bis mittleren einstelligen Millionenbetrag."
Schließlich nutze Bovenschulte die Regierungserklärung auch, um all denen zu danken, "die seit Beginn der Pandemie die Hilfsprogramme des Bundes und des Landes umsetzen - oftmals auch am Wochenende und nach Feierabend und oft an der Grenze des verkraftbaren oder sogar darüber hinaus." Das betreffe vor allem die Beschäftigten der Bremer Aufbau-Bank (BAB) und des Wirtschaftsressorts.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Die Senatspressestelle bietet die Regierungserklärung hier zum Download (pdf, 636 KB) an.
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Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361- 2396, christian.dohle@sk.bremen.de