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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Beim Kauf von Computerspielen auf Altersfreigabe der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) achten

16.12.2010

Die für den Jugendschutz zuständige Senatorin Ingelore Rosenkötter bittet Eltern und Großeltern beim Kauf von Computerspielen als Weihnachtsgeschenke für die Kinder oder Enkel auf die gesetzliche Alterskennzeichnung zu achten. Alle für Kinder und Jugendliche bestimmten Spiele sollen vorne auf der Verpackung eine USK-Alterskennzeichnung von „OA“ (ohne Altersbeschränkung), 6, 12 oder 16 enthalten. Nicht für Kinder und Jugendliche geeignete Produkte haben entweder eine USK-Kennzeichnung „18“ oder sind nicht gekennzeichnet, dürfen in dem Fall aber für Kinder und Jugendliche auch nicht öffentlich angeboten werden.

Die Alterskennzeichnung ist jedoch nicht als eine pädagogische Empfehlung anzusehen. Sie gibt lediglich an, inwiefern solche Spiele die Entwicklung von Kindern beeinträchtigen. Eltern und Großeltern, die sich informieren wollen, ob die von ihnen ausgesuchten Computerspiele für das jeweilige Kind oder den Enkel pädagogisch geeignet sind, können sich auf dem Online-Spieleratgeber (www.spieleratgeber-nrw.de) informieren. Foren und Chats bieten zudem die Möglichkeit, Fragen an Experten zu stellen.

„Ich kann allen Eltern und Großeltern gerade in der hektischen Vorweihnachtszeit nur empfehlen, sich vor dem Kauf von Computerspielen in Ruhe mit dem Thema ‚Alterskennzeichnungen’ auseinander zu setzen. Es ist gut, auf den Rat von pädagogischen Sachverständigen zu hören“, so die Senatorin. „Wir wollen Computerspiele nicht generell aus den Kinderzimmern verbannen, aber sie sollten den Kindern und Enkeln nur solche Spiele schenken, die ihrem Alter entsprechen bzw. für diese Altersstufe geeignet sind.“

In Bremen und Bremerhaven kann man sich bei Bedarf an das ServiceBureau Jugendinformation (Tel. 0421-330089 15) oder an das DLZ Grünhöfe (Tel. 0471 3087823) wenden.