Eigentümer und Betreiber von Veranstaltungs- und Kulturstätten, die für eine breite Öffentlichkeit zugänglich sind, können ab dem 23. Februar 2022 eine Förderung ab 100.000 Euro für zukunftsweisende Digitalisierungsvorhaben beantragen. "Bremen DIGITAL – Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen öffentlicher Veranstaltungs- und Kulturstätten im Land Bremen" heißt das Programm. Gefördert werden unter anderem Investitionen in die Digitalisierung von Veranstaltungsabläufen, Besucherführung sowie Kassen- und Buchungssysteme. Aber auch Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Veranstaltungssicherheit und der Barrierefreiheit.
"Ziel des Förderprogramms ist es, die Veranstaltungsbranche zu unterstützen, aus der Coronakrise heraus neue Perspektiven zu entwickeln. Bei digitalen Besucherleitsystemen beispielsweise geht es um den schnellen und kontaktlosen Einlass und das Bezahlen, die Registrierung und Nachverfolgung aber auch um die Kommunikation mit Kunden und Teilnehmern. Solche Maßnahmen führen nicht nur zu einer gesteigerten Sicherheit und Effizienz, sondern auch zu mehr Kundenzufriedenheit rund um die Veranstaltungen", sagt Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa und betont: "Bremen DIGITAL" liefert hier einen wichtigen Baustein."
Mit dem Förderprogramm setzt Senatorin Vogt ein weiteres Versprechen um, insbesondere auch größere Vorhaben der Veranstaltungsbranche zu unterstützen, sich durch Digitalisierung pandemieresilient, wettbewerbs- und zukunftsfähig aufzustellen. Die Förderung steht einem breiten Spektrum an Veranstaltungsstätten zur Verfügung einschließlich der Messen- und Kongresszentren, den Wissens- und Erlebniswelten, Konzertstätten und sonstigen Einrichtungen für Kultur- und Live-Aufführungen im Land Bremen.
Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen der sogenannten "Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe-Initiative der Europäischen Union" ("REACT-EU") umgesetzt. Insgesamt stehen für das Programm zur Digitalisierung von Veranstaltungsstätten fünf Millionen Euro zur Verfügung, es läuft bis zum 30. September 2023. Voraussichtlich wird es zwei Antragsphasen geben und die erste Phase läuft zunächst bis Ende April.
Förderanträge können bei der BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven - eingereicht werden.
"Wir wollen schnell und unkompliziert Unterstützung bieten", sagt Ralf Stapp, Vorsitzender der Geschäftsführung der BAB. "Das Programm bietet einen weiteren Impuls für eine Vielzahl an Veranstaltungsstätten in Bremen und Bremerhaven um in digitale Zukunftstechnologien zu investieren und digitale Kompetenzen auszubauen. Wir freuen uns, das Programm umsetzen zu können und bei der digitalen Transformation der Veranstaltungsbranche unseren Unterstützungsbeitrag im Land Bremen liefern zu können."
Link zur Beratung und Antragsstellung:
BAB: www.bab-bremen.de
Link zur Förderrichtlinie:
www.bab-bremen.de/de/page/programm/digitalisierung-veranstaltungsstaetten
Ansprechpartner für die Medien:
Christoph Sonnenberg, Stellvertretender Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-82909, E-Mail: christoph.sonnenberg@wae.bremen.de