Länderkammer verlängert maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate
11.03.2022Der Bundesrat hat heute (11. März 2022) der Verlängerung der maximalen Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 24 auf 28 Monate zugestimmt. Die Initiative zu diesem Antrag der Bundesregierung war bei der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz am 24. Januar 2022 unter anderem von Bremen ausgegangen. Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt hatte sich bereits im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz für eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes stark gemacht. Der Senat begrüßt das Votum der Länderkammer ausdrücklich.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte: "Es ist gut und richtig, dass der Bundesrat diesem Gesetzentwurf zugestimmt hat. Die in der Pandemie beschlossenen Regeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld mussten noch einmal verlängern werden. Das hilft den Beschäftigten, die jeden Euro brauchen. Und das hilft den Betrieben, die ihre Beschäftigten für den Neustart nach der Pandemie dringend benötigen."
Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt: "Der Bremer Einsatz in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz wie auch in der Ministerpräsidenten-Konferenz hat sich ausgezahlt. Dass wir mit unserer Hartnäckigkeit Erfolg hatten, schafft für zahlreiche Familien und Vielbeschäftigte Sicherheit und Perspektiven. Zu verdanken haben wir das auch den von der Pandemie stark betroffenen Veranstaltungs- und Gastronomiebranchen, die mit bundesweiten Mitarbeiterbefragungen für eine Entscheidungsgrundlage von Bund und Ländern gesorgt haben. Jetzt werden wir uns weiter dafür einsetzen, noch das Mindestkurzarbeitergeld auf den Weg zu bringen."
Hintergrund für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sind die anhaltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Ohne eine Verlängerung der maximalen Bezugsdauer auf 28 Monate wäre verstärkt mit Entlassungen zu rechnen. Einige Betriebe sind bereits seit März 2020 durchgehend in Kurzarbeit.
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