In der Zeit vom 15. März bis 15. Juli 2022 ist es auf Grund der Brut- und Setzzeit wieder Pflicht, Hunde in der offenen Landschaft an der Leine zu führen. Das gilt insbesondere auf Äckern, Wiesen, Feldwegen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes, zum Beispiel die Hemelinger Marsch.
Darüber hinaus gilt ganzjährig die Anleinpflicht in Fußgängerzonen und in Park-, Garten- und Grünanlagen (zum Beispiel Bürgerpark, Wallanlagen oder Osterdeich) sowie in vielen Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten (etwa Hollerland, Blockland-Burgdammer Wiesen, Werderland und Borgfelder Wümmewiesen).
Freilaufende Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden. Der Senator für Inneres bittet daher Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, dem Leinenzwang in diesem Zeitraum nachzukommen und ihre Hunde nur noch angeleint in der freien Landschaft zu führen. Die Kräfte des Ordnungsdienstes werden die Anleinpflicht nach ihren Möglichkeiten kontrollieren.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de