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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Qualitätssicherung in der Hebammenaus- und Weiterbildung gewährleisten

Wissenschaftssenatorin Dr. Schilling: "Von den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz werden wir nicht abweichen"

16.03.2022

Angesichts des bestehenden und sich weiter zuspitzenden Fachkräftemangels in der Geburtshilfe haben die Senatorin für Wissenschaft und Häfen und die Hochschule Bremen frühzeitig die Notwendigkeit einer akademisierten Hebammenausbildung erkannt und mit der Einführung des Hebammenstudiengangs zum Wintersemester 2020/21 eine Vorreiterrolle eingenommen. Bereits vor Einführung des Studiengangs wurden die ursprünglich geplanten Studienplatzkapazitäten verdoppelt, neue Professuren eingerichtet sowie umfangreiche Investitionen in Räumlichkeiten und Praxisflächen wie die sogenannten Skills Labs vorgenommen. Der Fokus der Hochschule und der Senatorin für Wissenschaft und Häfen lag damit eindeutig in der dringend benötigten Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und wird auch in Zukunft im Zentrum der Anstrengungen liegen.

Die Akademisierung der Hebammenausbildung steigert die Attraktivität des Berufsfelds und erhöht die Qualität der Gesundheitsversorgung insgesamt, da Anforderungen und Komplexität der Versorgungslagen stetig zunehmen.

Durch die Übergangsregelungen im novellierten Hebammengesetz ist gewährleistet, dass fachschulisch ausgebildete Hebammen ihrem Beruf im gewohnten Umfang und mit den gleichen Rechten und Pflichten wie akademisch ausgebildete Hebammen nachgehen können. Damit ist unmissverständlich klargestellt, dass fachschulisch ausgebildete Hebammen zur weiteren Berufsausübung nachträglich keinen Studienabschluss erwerben müssen und keine beruflichen Nachteile erfahren sollen. Eine Gefahr der weiteren Verschärfung des Fachkräftemangels durch langfristig in der Fort- und Weiterbildung gebundene Hebammen besteht somit nicht.

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen begrüßt, dass seitens der altrechtlich ausgebildeten Hebammen ein großes Interesse an individueller Weiterqualifizierung besteht und ist bestrebt, diesen Bedarf aufzugreifen. Dazu sagt Senatorin Dr. Schilling: "Die Hochschule Bremen arbeitet in enger Abstimmung mit der senatorischen Behörde an einem ausgewogenen Weiterbildungskonzept für die altrechtlich ausgebildeten Hebammen." Ab Herbst werden erste Angebote für die an Weiterbildung interessierten Hebammen geschaffen, die die vorhandenen Kompetenzen aus Ausbildung und Berufserfahrung sowie den Bedarf an einer Vereinbarkeit mit der Berufstätigkeit angemessen berücksichtigen.

Für die Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Leistungen gelten dabei die in der Kultusministerkonferenz gemeinschaftlich zwischen allen Bundesländern verabredeten Standards. Diese sehen eine Leistungsanrechnung von bis zu fünfzig Prozent vor. An diesem Standard hält Bremen klar fest: "Die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz sind für uns bindend. Sie sichern die gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen in Deutschland und damit auch die hohe Qualität in der akademischen Ausbildung. Davon werden wir – wie die übrigen Bundesländer auch – nicht abweichen," so Wissenschaftssenatorin Dr. Claudia Schilling.

Ansprechpartner für die Medien:
Rainer Kahrs, Pressesprecher bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Tel.: (0421) 361-92713, E-Mail: rainer.kahrs@swh.bremen.de