Sie sind hier:
  • Alte Elektroschocker ab 2011 verboten

Der Senator für Inneres und Sport

Alte Elektroschocker ab 2011 verboten

Abgabe bei Polizei und Stadtamt möglich

29.12.2010

Der Senator für Inneres und Sport weist darauf hin, dass Elektroimpulsgeräte älteren Typs, auch Elektroschocker genannt, ab dem 1. Januar 2011 endgültig verboten sind. Betroffen sind alle Modelle, die nicht das erforderliche amtliche Prüfzeichen (PTB-Zeichen im Trapez) aufweisen. Dies hat jetzt das Bundeskriminalamt in einer Allgemeinverfügung für den Umgang mit Elektroimpulsgeräten neu geregelt (siehe auch www.bka.de). Die Elektroimpulsgeräte sind seit 2003 als verbotene Waffen eingestuft, der Umgang mit ihnen wurde jedoch vom Bundeskriminalamt bis zum 31.12.2010 gestattet. Ab dem 01.01.2011 ist nur noch der Umgang mit Elektroimpulsgeräten, die ein Prüfzeichen der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen, erlaubt.

Gemäß der Neuregelung wird ab dem 01.01.2011 den derzeitigen Besitzern der Geräte ohne Prüfzeichen nur noch der Besitz gestattet. Diese Berechtigung gilt jedoch nur für die eigene Wohnung, wenn die sichere Aufbewahrung des Gerätes gewährleistet ist, so dass keine unberechtigten Personen Zugriff auf das verbotene Elektroimpulsgerät haben. Außerdem müssen die Besitzer nachweisen können, dass sie ihr Gerät vor dem 1.1.2011 erworben haben. Ein Verlust des Elektroimpulsgerätes ist dem Bundeskriminalamt, 65173 Wiesbaden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Das Führen solcher Elektroimpulsgeräte auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist ab dem 01.01.2011 untersagt. Für alle anderen Arten des Umgangs, insbesondere des Überlassens an Dritte ist die vorherigen Genehmigung des Bundeskriminalamtes erforderlich. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld bestraft.
Ohne vorherige Genehmigung durch das BKA ist nur die Abgabe der verbotenen Elektroimpulsgeräte an Polizei und Waffenbehörden möglich. Hierzu sind die Geräte in einem verschlossenen Behältnis zur Abgabestelle zu transportieren. In Bremen nehmen die Waffenbehörde im Stadtamt, Stresemannstraße 48 als auch die Polizeireviere die Geräte gebührenfrei zur Vernichtung entgegen.