Innensenator Ulrich Mäurer: "Das Zeigen dieses Symbols ist grundsätzlich verboten und strafbar"
28.03.2022Das umstrittene "Z"-Symbol wird als Symbol der Unterstützung des politischen Kurses des russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin gesehen. Seit dem Ausbruch des Angriffskrieges auf die Ukraine kennzeichnet der Buchstabe die militärische Ausrüstung der russischen Streitkräfte in der Ukraine. Durch die Verwendung dieses Zeichens in der Öffentlichkeit liegt daher der Verdacht der Straftat "Billigung eines Angriffskrieges" vor.
Ulrich Mäurer, Senator für Inneres: "Das 'Z' ist ein klares Unterstützungszeichen für den völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine." Die deutsche Rechtsordnung stelle das Billigen von Angriffskriegen unter Strafe und deshalb sei das öffentliche Zeigen oder Verwenden des "Z"-Symbols in diesem Zusammenhang verboten und werde konsequent geahndet, so Mäurer und weiter: "Ich habe heute die Polizeibehörden hinsichtlich der verbotenen Verwendung dieses Symbols sensibilisiert."
Personen, die das verfassungsfeindliche Symbol "Z" in der Öffentlichkeit verwenden, können sich strafbar machen und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de