Aufgeschichtete Haufen müssen vor dem Anzünden umgeschichtet werden, um Kleintiere zu schützen
01.04.2022Zwei Jahre lang haben die Bremerinnen und Bremer auf die Osterfeuer verzichtet, pandemiebedingt mussten sie abgesagt werden. In diesem Jahr sind zu Ostern Menschenansammlungen im Freien und damit die traditionellen Osterfeuer wieder erlaubt.
Osterfeuer müssen bis 14 Tage vor Ostern beim Ordnungsamt gemeldet werden, die Frist endet in diesem Jahr also am 2. April 2022. Das Ordnungsamt Bremen bestätigt diese Anzeigen mit einer Verfügung, die standardmäßig verschiedene Auflagen enthält:
Zuwiderhandlungen gegen die Auflagen können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Einsatzkräfte des Ordnungsdienstes werden an dem Osterwochenende die Osterfeuer kontrollieren.
Ob und wie die Anzahl von Osterfeuern künftig – zum Schutz der Umwelt - eingegrenzt werden könnte, wird die vom Innensenator einberufene ressortübergreifende "Arbeitsgruppe Feuerwerk" rechtzeitig vor Ostern 2023 erörtern.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de