Am morgigen Freitag, den 8. April 2022, findet die 1019. Sitzung des Bundesrats statt. Für die Freie Hansestadt Bremen nehmen der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, und der Bevollmächtige beim Bund, Staatsrat Dr. Olaf Joachim, teil.
Abschließend befasst sich der Bundesrat unter anderem mit dem Heizkostenzuschuss. Nach dem Gesetz erhält ein Ein-Personen-Haushalt mit Wohngeldbezug einmalig einen Zuschuss von 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro. Bremen hatte sich im Gesetzgebungsverfahren für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der hohen Energiepreise eingesetzt.
Stellung nehmen kann die Länderkammer morgen zu wichtigen Gesetzentwürfen der Bundesregierung, bevor der Bundestag entscheidet: Dabei stehen der Bundeshaushalt 2022, die Grundgesetzänderung zum Sondervermögen der Bundeswehr, die Corona-Steuerhilfen, Steuerentlastungen sowie der neue gesetzliche Mindestlohn im Mittelpunkt der Beratungen. Letzterer soll zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde angehoben werden. Bremen unterstützt diese Erhöhung: Der Präsident des Senats, Dr. Andreas Bovenschulte, hat hierzu (Tagesordnungspunkt 10) eine Rede angekündigt.
Für den Fall, dass der Bundestag sich heute (7. April 2022) auf eine Beschlussfassung zur gesetzlichen Impfpflicht verständigen wird, ist ebenfalls eine fristverkürzte Befassung des Bundesrats zu erwarten.
Aus Bremer Sicht ist hier hervorzuheben:
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Vorschriften zu den Vorkaufsrechten im Baugesetzbuch zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Tagesordnungspunkt 8).
Bremen wird der Initiative aus Berlin und Hamburg beitreten. Vor dem Hintergrund des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts sprechen sich die antragstellenden Länder dafür aus, das Vorkaufsrecht auf Basis sozialer Erhaltungssatzungen schnell wieder nutzbar zu machen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Gerade in den beliebten Innenstadtbereichen vieler deutscher Großstädte könne nur noch punktuell nachverdichtet werden. Hier sei der Erhalt bezahlbaren Wohnraums essentiell. Auf diesen angespannten Wohnungsmärkten – speziell in Gebieten mit sozialen Erhaltungssatzungen – seien kommunale Vorkaufsrechte ein wichtiges Instrument, um die Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen und spekulativen Grundstücksgeschäften entgegenzuwirken.
Die vollständige Tagesordnung gibt es unter: www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1019/tagesordnung-1019.html
Ansprechpartner für die Medien:
Veit Swoboda, Pressereferent bei dem Bevollmächtigten beim Bund, Telefon (030) 26930-34950, E-Mail: veit.swoboda@lvhb.bremen.de