Mit den Lockerungen der Corona-Regelungen und dem frühlingshaften Wetter beginnt nun auch wieder die Saison für private Freiluftpartys. Um Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern zu vermeiden, erinnert die Innenbehörde an folgende Regelungen des Ortsgesetzes:
Darüber hinaus sind bestimmte Areale entweder ausgeschlossen oder mit Auflagen versehen. Zu den ausgeschlossenen Flächen gehören die Neustadtwallanlagen (Friesenwerder, Hohentorspark, Mittelteil der Neustadtwallanlagen, Leibnizplatz, Piepe) und geschützte Kulturdenkmäler (Wallanlagen, Museumsgarten/Focke-Garten, Wätjens Park, Knoops Park, Schloss Schönebeck, Gut Landruh, Menke-Park, Höpkens Ruh, Muhles Park, Heinekens Park). Zudem haben die Beiräte die Möglichkeit, Auflagen festzulegen und bestimmte Örtlichkeiten als Veranstaltungsort für Freiluftpartys auszuschließen. Davon betroffen sind derzeit bestimmte Bereiche des Stadtwaldsees, der Sodenmattsee in Höhe der Stadtteilfarm und Böses Park in Huchting, der Bultensee, der Hemelinger See sowie das gesamte Gebiet der Ortsteile Seehausen und Strom.
Besondere Auflagen gelten an dem für Freiluftpartys zugelassenen Teil des Stadtwaldsees, für den Waller Feldmarksee, den Krimpelsee, die Grünflächen am Weserwehr sowie vor dem Lankenauer Höft, für die Landspitze des Dreiecks am Hohentorshafen und für Freiluftpartys im Bereich der Östlichen Vorstadt.
Weitere Informationen für die Anmeldung von Freiluftpartys sind unter folgendem Link aufgeführt:
www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.887573.de
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de