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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremen klagt gegen Laufzeitverlängerungen der Atomkraftwerke - Länder hätten beteiligt werden müssen

28.02.2011

Die Freie Hansestadt Bremen hat heute (28.02.2011) gemeinsam mit den Ländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beim Bundesverfassungsgericht eine Klageschrift gegen die von der Bundesregierung geplanten Laufzeitverlängerungen der deutschen Atomkraftwerke eingereicht. Reinhard Loske, Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa: „Bremen ist zwar als Bundesland atomkraftfreie Zone, aber von sechs Atomkraftwerken in unmittelbarer Umgebung umzingelt. Auch deshalb sind wir es unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig, dass wir uns für einen Atomausstieg, der seinem Namen gerecht wird, einsetzen. Wir werden uns mit aller Kraft gegen die ignorante Politik der Bundesregierung stellen." Im Mittelpunkt der Klageschrift steht die Nichtbeteiligung des Bundesrates am Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. „Wir Länder müssen unter anderem durch die Atomaufsicht und die Sicherung der Atommülltransporte die Lasten der verfehlten Energiepolitik der Bundesregierung tragen. Deshalb ist eine Entscheidung zur Verlängerung der Laufzeiten ohne Beteiligung des Bundesrates nicht akzeptabel und grundgesetzwidrig“, so Reinhard Loske.

Die fünf Bundesländer stellen einen Antrag auf Durchführung eines abstrakten Normenkontrollverfahrens gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes. Darin wird beantragt festzustellen, dass das Laufzeitverlängerungsgesetz (11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sei. Das Gesetz regelt die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke, indem es den einzelnen Atomkraftwerken zusätzliche Stromproduktionsmengen zuweist.

Senator Reinhard Loske: „Die einseitige Atompolitik der Bundesregierung bevorteilt die vier großen Energiekonzerne und steht der dringend notwendigen Energiewende hin zu mehr Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz im Wege. Das setzt auch Arbeitsplätze in Bremen und Bremerhaven aufs Spiel, denn unsere Städte sind gerade in der Windenergie führend in Europa“.

Die Klageschrift der Länder enthält folgende Begründungen:

Durch das Laufzeitverlängerungsgesetz (11. Atomgesetznovelle) werden die Strommengen, die die bestehenden Kernkraftwerke in Deutschland noch produzieren dürfen, erheblich erhöht. Dadurch sollen sich, so die Begründung zur Atomgesetznovelle, die jeweiligen Restlaufzeiten der Atomkraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre verlängern – die Restlaufzeiten werden in der Praxis sogar noch deutlich länger werden. Diese Verlängerung der Laufzeiten setzt zwingend auch die Zeit der staatlichen Aufsicht über die Atomkraftwerke und damit die mit der Bundesauftragsverwaltung einhergehenden Eingriffe der Verwaltungshoheit der Länder fort. Die Bundesregierung kann jederzeit Anweisung zum Vollzug der Atomaufsicht geben und damit in die verfassungsmäßige Verwaltungshoheit der Länder eingreifen kann. Diese Verlängerung der Bundesauftragsverwaltung hätte daher der Zustimmung des Bundesrates bedurft.

In dem Schriftsatz wird weiter ausgeführt, dass eine Zustimmung des Bundesrates zur Elften Atomgesetznovelle auch deswegen erforderlich ist, weil diese Regelung die Bedeutung und Tragweite der Verwaltungsaufgaben, die die Länder nach dem Atomgesetz im Auftrag des Bundes zu vollziehen haben, wesentlich verändert. So wird die Aufsicht über die Atomkraftwerke im Umfang wesentlich erhöht, u.a. durch neue Aufgaben als vor der Laufzeitverlängerung. Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Restlaufzeiten sind die Kernkraftwerke sicherheitstechnisch umfassend zu überprüfen, zu bewerten und in viel größerem Umfang als im Rahmen der bisherigen Restlaufzeiten nachzurüsten.