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Der Senator für Finanzen

Datenerhebung zur Grundsteuer startet

Finanzbehörde bittet die Bürgerinnen und Bürger um ihre Mithilfe

29.06.2022

Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 sind Eigentümerinnen und Eigentümer gebeten, einige Daten zu ihren Grundstücken und ihrem Wohneigentum elektronisch über Elster anzugeben. Hintergrund dafür ist die Grundsteuerreform. Folgende Angaben zum Grundstück/Wohneigentum sind notwendig: die Steuernummer, die Art des Grundstücks, die Lage und Fläche des Grundstücks, die Eigentumsverteilungen, der Bodenrichtwert, das Baujahr, die Wohnfläche und ob es Garagen auf dem Grundstück gibt. Die Angaben lassen sich auf vergangenen Grundsteuerbescheiden oder im Kaufvertrag finden. Daten zur Lage (Flurstück), Grundfläche und Bodenrichtwert sind bequem im Internet abrufbar. Welche Daten überhaupt notwendig sind, hängt vom Typ des Grundstücks beziehungsweise des Wohneigentums ab. Ausführliche Informationen dazu sind zu finden auf www.grundsteuer.bremen.de.

Insgesamt erwartet das Land Bremen Daten für rund 240.000 Grundstücke, Wohnhäuser und Wohnungen. "Das ist eine Mammutaufgabe, vor der die Steuerverwaltung steht", so Finanzsenator Dietmar Strehl. "Ich setze und vertraue auf die Kooperation mit den Eigentümerinnen und Eigentümern. Denn ohne deren Mithilfe wird es schwer, die Grundsteuerreform – die ja das Richtige will – zu einem Erfolg zu machen. Die neue Grundsteuer soll Grundbesitz fairer besteuern." Die Daten können elektronisch über ein bereits bestehendes oder über ein neu einzurichtendes Elster-Konto abgegeben werden. Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang haben, können ihre Daten von ihnen nahestehenden Personen über deren Elster-Konto melden. In Härtefällen kann die Erklärung in Papierform erfolgen. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes ist eine Steuererklärung. Erfolgt die Erklärung nicht, kann das Finanzamt Zwangsgelder festsetzen und den Wert der Immobilie schätzen.

Nachdem die Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Daten gemeldet haben, müssen sie nichts mehr tun. Das Finanzamt errechnet den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag. Beides teilt das Finanzamt schriftlich mit. Im letzten Schritt wird der Grundsteuermessbetrag mit einem Hebesatz multipliziert, der jedoch erst noch errechnet und politisch beschlossen werden muss. Hintergrund dafür ist, dass die Grundsteuer im Gesamtaufkommen gleich bleiben soll. Ab 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben werden.

Hintergrund Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteilen vom 10. April 2018 bestätigt, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Als Begründung nannte das Gericht, dass die Einheitsbewertung auf Wertverhältnisse von 1964 (in den neuen Bundesländern sogar auf Wertverhältnisse von 1935) zurückgreift. Eine Aktualisierung der Werte ist seither nicht erfolgt. Die tatsächlichen Wertentwicklungen auf dem Grundstücksmarkt wurden nicht berücksichtigt. Das soll mit der Reform zur Grundsteuer behoben werden. Wichtig dabei ist: Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll sich nicht verändern. Ab Januar 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de