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Senatskanzlei

Bremer Ausblick auf das kommende Plenum im Bundesrat am 8. Juli 2022

07.07.2022

Am morgigen Freitag (8. Juli 2022) findet die 1023. Sitzung des Bundesrats statt. Für die Freie Hansestadt Bremen nehmen der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Bovenschulte, und der Bevollmächtigte beim Bund, Staatsrat Dr. Joachim, teil.

Mit Spannung wird die Abstimmung zur Bremer Initiative zur Einführung einer Übergewinnsteuer mit dem Ziel der Finanzierung außergewöhnlicher finanzieller Belastungen im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine erwartet, der sich die Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen angeschlossen haben (TOP 10). Der federführende Finanzausschuss und der mitberatende Wirtschaftsausschuss haben dem Plenum Zustimmung empfohlen. Aus Sicht des Bremer Senats ist die Einführung einer Übergewinnsteuer angesichts der Milliarden-Kosten der schon beschlossenen und der noch notwendig werdenden Entlastungsmaßnahmen zwingend erforderlich, um die Lasten der Krise gerechter zu verteilen und die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte nicht zu gefährden. Eine solche Steuer wäre somit auch ein Beitrag zur Gewährleistung des sozialen und gesellschaftlichen Friedens. Bürgermeister Dr. Bovenschulte hat hierzu eine Rede angekündigt.

Wichtig aus bremischer Sicht sind auch die Gesetzesvorhaben aus dem Energiepaket, die den Bundesrat voraussichtlich fristverkürzt erreichen. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem "Wind-an-Land-Gesetz", dem "Windenergie-auf-See-Gesetz" und weiteren Vorhaben, soll die Energiewende beschleunigt und die Abhängigkeit von Energieimporten reduziert werden. Bremen unterstützt die Vorhaben im Interesse der Erreichung der eigenen Klimaziele und als Stimulus der betroffenen, bremischen Wirtschaftszweige.

Ansonsten stehen zahlreiche Gesetze aus dem Bundestag auf der Agenda der letzten Bundesratssitzung vor der parlamentarischen Sommerpause. Die Länder befassen sich unter anderem mit dem Klima- und Transformationsfonds, der BAföG-Reform, Maßnahmen zur Digitalisierung und Änderungen des Energiewirtschaftsrechts inklusive zahlreicher Maßnahmen zur beschleunigten Nutzung erneuerbarer Energien, dem verstärkten Ausbau der Stromnetze sowie Änderungen im Vertragsrecht zwischen Stromanbietern und Endkunden. Der Bundesrat wird morgen auch abschließend über die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (Paragraf 219a StGB) beraten. Bremen unterstützt dieses Gesetzvorhaben ausdrücklich und hatte dies im 1. Durchgang durch eine Protokollerklärung unterstrichen. Bremen hatte sich bereits 2017 mit einer Bundesratsinitiative für die Aufhebung des Paragrafen 219a StGB eingesetzt.

Auch aus Brüssel erreichen den Bundesrat wieder mehrere Vorlagen, zu denen sich die Länderkammer äußern kann. Es geht z.B. um schärfere Regeln für Lieferketten, stärkere Nutzung der Solarenergie, Unternehmensbesteuerung, Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen sowie um Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. In den Ausschussberatungen hatte sich Bremen bei letzterem intensiv für Verbesserungen und Verschärfungen auf Grundlage der Istanbul-Konvention eingesetzt.

Zur Abstimmung stehen mehrere Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung, die nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten können. Sie regeln unter anderem Einzelheiten zum neuen Register für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, zu Einreise, Aufenthalt und Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine, zu den Gebühren für Tierärzte und Tierärztinnen, zum Austausch von Finanzbehörden, sowie zur Ausweisung von besonders Nitrat-belasteten "roten" Gebieten.

Die vollständige Tagesordnung ist zu finden unter:
www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1023/tagesordnung-1023.html

Ansprechpartner für die Medien:
Veit Swoboda, Pressereferent bei dem Bevollmächtigten beim Bund, Tel.: (030) 26930-34950, E-Mail: veit.swoboda@lvhb.bremen.de