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Zensus 2022 - Gebäude- und Wohnungszählung: Papierfragebogen werden versandt

08.07.2022
Logo: Statistisches Landesamt Bremen

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Bremen:

Die Erhebungen des Zensus 2022 laufen weiter in vollem Gange. Das Statistische Landesamt Bremen klärt über Abläufe auf: Knapp acht Wochen nach dem Stichtag verläuft der Zensus 2022 im Land Bremen weiterhin wie geplant. Die größte Erhebung der amtlichen Statistik in Deutschland dient der Ermittlung der offiziellen Bevölkerungszahl und liefert aktuelle Erkenntnisse über weitere wichtige Aspekte wie Wohnraum, Bildungsstand und Erwerbstätigkeit.

Für den Befragungsteil der Gebäude- und Wohnungszählung sind sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum zur Auskunft verpflichtet. Sie haben dafür vom Statistischen Landesamt Bremen bereits Briefe mit Zugangsdaten für eine unkomplizierte Online-Meldung erhalten. Ab dem 8. Juli 2022 werden nun Erinnerungsschreiben versandt, denen Papierfragebogen beiliegen. Diese können zuhause ausgefüllt und versandkostenfrei zurückgeschickt werden. Die Online-Meldung ist jedoch weiterhin möglich und erwünscht, da sie einfacher, schneller und sparsamer ist. Es ist möglich, dass manche Personen ein Erinnerungsschreiben erhalten, auch wenn sie bereits gemeldet haben. Der Fall kann eintreten, wenn die Online-Meldung einging, nachdem die Erinnerungsschreiben bereits in Auftrag gegeben wurden. Das Erinnerungsschreiben ist dann gegenstandslos und sollte aus Datenschutzgründen vernichtet werden.

Für die Ermittlung der Bevölkerungszahlen werden nicht alle Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven befragt, sondern es werden bestehende Registerdaten ausgewertet. Lediglich zehn Prozent der Bevölkerung werden persönlich befragt. Wer für diese Erhebung ausgewählt wurde, erhält vorher eine schriftliche Terminankündigung durch ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte. Die Befragung findet, im Gegensatz zur Gebäude- und Wohnungszählung, persönlich direkt an der Haustür statt.

Das Statistische Landesamt Bremen erinnert zudem, dass es möglich ist, sowohl für die Personenerhebung als auch die Gebäude- und Wohnungszählung auskunftspflichtig zu sein. Es handelt sich dabei um unterschiedliche Erhebungen. Die Kontaktaufnahme für beide Erhebungen erfolgt stets schriftlich.

Bei Fragen oder wenn beim Ausfüllen der Erhebungsunterlagen Unterstützung benötigt wird, steht das Bürgerinnen- und Bürgerbüro Zensus im Statistischen Landesamt Bremen nach Terminabsprache zur Verfügung. Nähere Informationen dazu unter www.statistik.bremen.de. Die Terminvereinbarung ist auch über das Bürgertelefon Bremen möglich. Die Telefonnummer lautet (0421) 361-0.

Für weitere Informationen kann auch die Zensus-Hotline unter (0421) 877 44444 kontaktiert werden.

Ansprechpartner für die Medien:
Laurenz Berger, Tel.: (0421) 361-69938, E-Mail: zensus2022-bbz@statistik.bremen.de