Sie sind hier:
  • „Glücksspiel-Monopol erhalten“

Senatskanzlei

„Glücksspiel-Monopol erhalten“

Bürgermeister Jens Böhrnsen: „Es geht gegen die Sucht – aber es geht auch um Geld“

09.03.2011

Mit der Zukunft des Glücksspiel-Monopols, insbesondere mit den Sportwetten, und den Gefahren durch das Automatenspiel beschäftigen sich am Donnerstag (10.03.) die Regierungschefinnen und –chefs der Länder auf ihrer Konferenz (MPK) in Berlin. Vor allem die FDP drängt auf eine weitere Liberalisierung und Ausweitung des Sportwettenmarktes. „Die Gefahr, dass dann aggressiv geworben wird, damit höhere Umsätze entstehen, wodurch noch mehr Spieler in Sucht und Ruin getrieben werden, ist offensichtlich“, befürchtet der Bürgermeister. Bremen setzt sich stattdessen für ein Festhalten an den bewährten Regeln und für eine behutsame Weiterentwicklung etwa in Richtung Internet-Nutzung ein. Jens Böhrnsen: „Gleichzeitig fordern wir, das Automatenspiel einzuschränken. Die Ärmsten der Armen verdaddeln hier ihre Existenz. Da müssen Grenzen eingezogen werden“.

Ausgelöst wurden die Debatten über den Glücksspielstaatsvertrag durch die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes (EuGH). Um auch zukünftig nicht gegen europäisches Recht zu verstoßen, müssen „die Werbung der im Monopol vertriebenen Angebote und die von privaten Veranstaltern betriebenen Glückspiele (Spielautomaten und Pferdewetten) überarbeitet werden“. Jens Böhrnsen: „Es geht um die Bekämpfung der Sucht-Gefahr, aber es geht auch um Geld. Einige Länder erwarten sich größere Einnahmen aus Konzessionen, wenn heute illegale Sportwetten in die Legalität geholt werden. Deshalb werden jetzt neben dem Monopol auch andere Modelle, die private Anbieter einbeziehen, diskutiert.“ Der Bremer Bürgermeister ist allerdings skeptisch, ob die Einnahmeerwartungen der Länder sich erfüllen können: „Diese Rechnung geht nicht auf. Die Finanzminister haben errechnet, dass man zur Sicherung der bisherigen Einnahmen die Einsätze bei den dann liberalisierten Sportwetten auf rd. fünf Mrd. € steigern müsste. Das ist zwanzig Mal mehr als 2009 im legalen Markt umgesetzt wurde. Wie eine solche Ausdehnung des Marktes mit dem Ziel der Verringerung von Sucht-Gefahren in Einklang zu bringen ist, bleibt mir schleierhaft.“

Erhebliche Bedenken hat Bürgermeister Böhrnsen auch gegen die unzureichenden jetzigen gewerberechtlichen Einschränkungen des Automatenspiels, für die der Bund zuständig ist. „Wir wollen verhindern, dass noch mehr Menschen diesen Geräten verfallen und dabei alles, was sie haben, verspielen. Unser Ziel sind Änderungen, um den Charakter der Automaten als Unterhaltungsspiele zu stärken.“ Einige Eckpunkte der Länderforderungen für das Automatenspiel: Die in Gaststätten zulässige Höchstzahl von Geräten muss von drei auf zwei herabgesetzt werden, wobei diese Geräte technische Sicherungsmaßnahmen zur nachhaltigen Gewährleistung des Jugendschutzes besitzen müssen. Die Mindestspieldauer muss erhöht werden, es muss neue Höchstgrenzen für Verluste und Gewinne geben und Pausen müssen vorgeschrieben werden. Böhrnsen: „Außerdem müssen die Autostarttasten verboten werden, damit Spielerinnen und Spieler nicht gleichzeitig ganze Batterien von Automaten bedienen können.“