Der Senator für Inneres und Sport wird das heutige Urteil (10.03.2011) des Verwaltungsgerichts Bremen in einem Verfahren wegen unerlaubter Sportwettvermittlung nicht akzeptieren. Das Stadtamt beabsichtigt, nach Prüfung der Gerichtsentscheidung in die Berufung zu gehen.
Das private Vermitteln und Veranstalten von Sportwetten ist in der Freien Hansestadt Bremen und im Internet durch den Glücksspielstaatsvertrag gesetzlich verboten, um Glücksspielsucht zu verhindern.
Das Stadtamt Bremen hat den gesetzlichen Verboten durch sofort vollziehbare Untersagungsverfügungen Nachdruck verliehen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat im März 2010 in sechzehn Eilrechtsschutzverfahren das Einschreiten gegen Wettbüros bestätigt. Die Untersagungsverfügungen bleiben aufrecht erhalten.
Die vom Gericht monierte Werbung für das Lottospielen wird von Bremer Toto und Lotto GmbH (BTL) auf das nach der EuGH-Entscheidung zulässige Maß reduziert.