Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Sportwettbüros haben inzwischen weitgehend alle Betreiber Unterlagen beim Ordnungsamt Bremen nachgereicht. Teils betragen die Unterlagen mehrere hundert Seiten. Das Ordnungsamt soll dazu Verstärkung von Fachleuten aus dem Finanzressort erhalten. Ziel ist es, so gründlich wie möglich und so schnell wie möglich zu Entscheidungen zu kommen. In einem Fall gab das Ordnungsamt heute grünes Licht. So darf der Betreiber einer Sportwettstelle im Bremer Stadtgebiet ab dem morgigen Freitag (12. August 2022) wieder öffnen. Er hatte nachvollziehbar belegen können, woher das Gründungskapital für das Sportwettbüro stammte.
Der weitere Ablauf ist von dem Inhalt der nachgereichten Unterlagen abhängig.
Wie berichtet, geht die Aktion auf eine Änderung im Bremischen Glücksspielgesetz im Sommer vergangenen Jahres zurück. Danach waren die Betreiber aufgefordert, nachzuweisen, woher das Gründungskapital zur Geschäftseröffnung stammte. Hintergrund ist eine nationale Risikoanalyse des Bundesfinanzministeriums, wonach die Sportwettenbranche als besonders anfällig für Geldwäsche gilt. Trotz amtlicher Informationen und Erinnerungen waren die Veranstalter und Betreiber der Aufforderung zum Nachweis nicht oder nur völlig unzureichend nachgekommen. Danach gab es eine Versagungsverfügung für alle bestehenden und geplanten Sportwettbüros in Bremen.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de