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Der Senator für Finanzen

Halbzeitbilanz zur Grundsteuererklärung

Senator für Finanzen weist auf vereinfachtes Verfahren für Privateigentümer hin

01.09.2022

Vier Monate Zeit haben die Bürgerinnen und Bürger insgesamt, um die Grundsteuerwerte für ihre Grundstücke, Wohnungen oder Häuser zu erklären. Nun, zur Halbzeit, zieht der Senator für Finanzen in Bremen, Dietmar Strehl, eine Zwischenbilanz: "Die Abgabequote ist zufriedenstellend. Die Eingänge an Erklärungen sind stabil. Jeden Tag erreichen uns bis zu 1.000 Erklärungen. Die meisten davon elektronisch. Das freut mich sehr, da es die erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuerreform enorm beschleunigt. In den verbleibenden Wochen rechne ich fest mit steigenden Abgabezahlen bei den Erklärungen".

Bis einschließlich 31. August haben die Bremer Finanzämter 38.433 Erklärungen zur Grundsteuer erhalten. Das entspricht einer Abgabequote von 16,2 Prozent. Der übergroße Anteil von rund 92,5 Prozent hat die Ämter elektronisch erreicht. Insgesamt müssen im Land Bremen die Grundsteuerwerte für rund 240.000 Grundstücke, Wohnungen und Häuser erklärt werden. Eine erste Auswertung zeigt, dass bisher fast ausschließlich Privateigentümer ihre Grundsteuererklärung eingereicht haben. Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen haben ihren großen Wohnungsbestand noch nicht erklärt. Auch Steuerberater haben bisher kaum Grundsteuererklärungen eingereicht. Hier rechnet der Senator für Finanzen sicher mit hohen Erklärungseingängen in den kommenden Wochen. "Darüber hinaus zeigt uns die Erfahrung, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärungen eher zum Ende einer Frist abgeben", ergänzt Finanzsenator Dietmar Strehl. "Außerdem waren viele in den vergangenen Wochen im Urlaub. Die Reisezeit ist nun vorbei und die Grundeigentümerinnen und –eigentümer werden sich vermehrt um ihre Erklärung kümmern. Privateigentümer möchte ich nochmals auf das vereinfachte Verfahren hinweisen. Sie können ganz ohne Registrierung bei Elster mit weniger Daten ihre Erklärung abgeben."

Auf der Onlineseite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de können Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, von Eigentumswohnungen und von unbebauten Grundstücken ihre Erklärung mit wenigen Klicks einreichen. Direkt auf der Seite kann jede und jeder prüfen, ob das vereinfachte Verfahren im persönlichen Fall funktioniert. Für die Erklärung selbst ist lediglich eine gültige E-Mailadresse notwendig.

Die Finanzämter und das Bürgertelefon in Bremen unterstützen die Bürgerinnen und Bürger auch in den kommenden Wochen weiter. Auf den Seiten des Senators für Finanzen sind stets die aktuellsten Informationen zur Grundsteuerreform zusammengefasst. Auch kurze Filme und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die beim Ausfüllen der Erklärung helfen, sind hier zu finden. Darüber hinaus beantworten rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons und des Finanzamtes telefonisch die Fragen der Bürgerinnen und Bürger.

Hintergrund der Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteilen vom 10. April 2018 bestätigt, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Als Begründung nannte das Gericht, dass die Einheitsbewertung auf Wertverhältnisse von 1964 (in den neuen Bundesländern sogar auf Wertverhältnisse von 1935) zurückgreift. Eine Aktualisierung der Werte ist seither nicht erfolgt. Die tatsächlichen Wertentwicklungen auf dem Grundstücksmarkt wurden nicht berücksichtigt. Das soll mit der Reform zur Grundsteuer behoben werden. Wichtig dabei ist: Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll sich nicht verändern. Ab Januar 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de