Das Interesse an der Erbschaft- und Schenkungssteuer ist groß. Die seit Kriegsende angesammelten Vermögen werden auf die Generation der Kinder und Enkelkinder übertragen. Der vergriffene Ratgeber "Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer - Ein Ratgeber für Steuerzahler" des Finanzressorts wurde entsprechend der aktuellen Rechtslage überarbeitet und neu aufgelegt. Er ist in den Zentralen Informations- und Annahmestellen der Finanzämter in Bremen und Bremerhaven, im BürgerService-Center und in den Standesämtern erhältlich.
Die Broschüre berücksichtigt sämtliche Rechtsänderungen des seit dem Jahre 2009 grundlegend reformierten Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Grundgedanke des neuen Rechts ist eine verfassungskonforme, realitätsgerechte Bewertung des Vermögens.
Bei der Übertragung durchschnittlicher Vermögen ist in den meisten Fällen keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zu zahlen. Die Vererbung von selbstgenutztem Wohneigentum unter Ehegatten sowie eingetragenen Lebenspartnern ist erstmals steuerfrei. Die Unternehmensnachfolge bei Erbschaften und Schenkungen wird erleichtert.
Die Broschüre informiert ausführlich über das neue Recht und gibt einen Überblick über die wesentlichen Grundzüge des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts sowie die in diesem Zusammenhang wichtigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Für weitergehende Fragen stehen die fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zentralen Erbschaftsteuerstelle zur Verfügung. Bei einer darüber hinausgehenden Beratung im Einzelfall empfiehlt es sich, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
Weitere Hinweise und die Broschüre finden Sie auch im Internet unter www.finanzen.bremen.de/info/erbschaftsteuer.