Tarifausschuss stimmt zu
23.09.2022In seiner Sitzung am 22. September 2022 hat der Tarifausschuss des Landes Bremen der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa empfohlen, den Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe für allgemeinverbindlich zu erklären. Mit einer Allgemeinverbindlicherklärung werden sämtliche tariflich vereinbarten Entgelte – also sowohl für Ungelernte als auch für Fachkräfte – ausgeweitet auf die bisher nicht tarifvertraglich gebundenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen. Letztere hätten danach ebenfalls Anspruch auf die tariflich vereinbarten Leistungen.
Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, begrüßt die Entscheidung des Tarifausschusses: "Gerade in Zeiten der Krise bedarf es guter Entgeltbedingungen. Durch die Pandemie und die damit verbundene Kurzarbeit mussten viele der Beschäftigten beim Monatsgehalt einen Rückgang von durchschnittlich rund 16 Prozent stemmen. Die Allgemeinverbindlichkeit bedeutet nun für alle Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe einen Lohnzuwachs um mindestens 30 Cent pro Stunde – und bei steigenden Kosten für Energie und Lebensmittel zählt jeder Cent mehr im Geldbeutel. Die heutige Entscheidung stärkt zudem Bremen als Tourismusstandort, denn für Beschäftige wird es attraktiver, hier im Gastgewerbe tätig zu sein. Ein einheitliches Mindestentgelt und eine Teilhabe an der allgemeinen Lohnentwicklung gehören zu den Grundlagen guter Arbeit. Ich freue mich sehr, dass wir die Allgemeinverbindlicherklärung der Entgelte im bremischen Gastgewerbe fortsetzen können. Mein Dank gilt den Sozialpartnern im Tarifausschuss für ihre konstruktiven Diskussionen und ihr zukunftsweisendes Votum."
Der Tarifausschuss ist ein paritätisch besetztes Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner. Das positive Votum des Tarifausschusses ist Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlicherklärung.
Die Senatorin für Arbeit, Wirtschaft und Europa hat nunmehr die Möglichkeit, die Allgemeinverbindlicherklärung vorzunehmen. Diese wird an eine bereits bestehende Allgemeinverbindlichkeit des Vorgängertarifvertrages aus dem Jahr 2020 anknüpfen. Mit der neuen Allgemeinverbindlicherklärung gelten die am 14.03.2022 zwischen den Tarifparteien vereinbarten Entgelte für alle Beschäftigen im Bremischen Gastgewerbe.
Ansprechpartner für die Medien:
Christoph Sonnenberg, Stellvertretender Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-82909, E-Mail: christoph.sonnenberg@wae.bremen.de