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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Senatskanzlei

Bremen will Vorkaufsrecht für Kommunen stärken

Senat beschließt Bundesratsinitiative zur Änderung des Baugesetzbuches

18.10.2022

Bremen wird eine Gesetzesinitiative zur Stärkung des Vorkaufsrechts für Wohnimmobilien in den Bundesrat einbringen. Das hat der Senat heute (18. Oktober 2022) auf Antrag der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau beschlossen. Demnach soll das Baugesetzbuch so geändert werden, dass Gemeinden ein Vorkaufsrecht beim Verkauf von Grundstücken zusteht, die mit mehr als 50 Wohneinheiten bebaut sind und wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch den Erwerb des Grundstücks und die damit verfolgten Zwecke erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das soziale oder städtebauliche Umfeld zu erwarten sind.

Zur Begründung heißt es, dass Großwohnanlagen das Bild zahlreicher Städte und Kommunen in Deutschland prägen und Heimat tausender Mitbürgerinnen und Mitbürger sind. Zu oft seien diese jedoch in einem schlechten baulichen Zustand und werden von den besitzenden Unternehmen nur unzureichend unterhalten. Diese Umstände würden nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner belasten, sondern würden auch auf die betroffenen Quartiere ausstrahlen. Die Erfahrung in Städten und Kommunen zeige, dass dem insbesondere dann begegnet werden kann, wenn ausreichend sozial geförderter Wohnraum im Eigentum der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften befindet. Vor diesem Hintergrund sieht der vorliegende Gesetzentwurf eine Erweiterung der Vorkaufsrechte nach Paragraph 24 folgende Baugesetzbuch für ein generelles Vorkaufsrecht der Gemeinde für Großwohnanlagen und Verkäufe von Mietwohnungsbeständen an, deren Volumen gesamtstädtische oder gemeindliche Relevanz für den kommunalen Wohnungsmarkt besitzt.

Dazu Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau: "Die Ausweitung des bisher geltenden Vorkaufsrechts räumt den Städten und Gemeinden und den mit ihnen verbundenen Wohnbaugesellschaften einen größeren Handlungsspielraum für zukünftige Quartiersentwicklungen ein. Dieser Handlungsspielraum schafft die Möglichkeit auf umfangreiche Wohnungsverkäufe Einfluss zu nehmen, besonders wenn diese Relevanz für Quartiersentwicklung und den Wohnungsmarkt insgesamt haben. Ich hoffe daher sehr, dass sich die anderen Bundesländer der Bremischen Bundesratsinitiative anschließen."

Auch Bürgermeister Andreas Bovenschulte zeigte sich sehr erfreut über den Senatsbeschluss: "Bremen und Bremerhaven haben mit starken kommunalen Wohnungsgesellschaften gute Erfahrungen gemacht, weil diese nicht nur Verantwortung für ihre Mieterinnen und Mieter, sondern auch für das Wohnumfeld und die Quartiere übernehmen. Wir dürfen die Quartiere nicht auf Dauer denen überlassen, die ausschließlich an ihren eigenen Profit denken. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit einer Stärkung des Vorkaufsrechtes mehr Einfluss auf die Quartiersentwicklung gewinnen."

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