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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Vermögensabschöpfung effektiver gestalten

Bremen setzt sich bei Konferenz der Justizministerinnen und -minister
mit Vorschlag zur Überprüfung des Vermögensabschöpfungsrechts durch

10.11.2022

Straftaten dürfen sich nicht lohnen! Unter dieser Prämisse wurde 2017 die Reform des Vermögensabschöpfungsrechts in Kraft gesetzt – tatsächlich wurden dadurch die Möglichkeiten zur Einziehung von auf illegalem Wege erlangten Vermögen erweitert. In den Folgejahren wurden, insbesondere auf Grundlage der Erfahrungen aus der Strafverfolgungspraxis mit der Reform, erste Korrekturen hinzugefügt, die allerdings hauptsächlich kleinere und einfache gesetzliche Änderungen umfassten – ohne größere "Baustellen" anzugehen. Nachdem sich heute die Justizministerinnen und -minister der Länder hinter einem entsprechenden Vorschlag Bremens versammelt haben, soll nun im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Länder mit Beteiligung des Bundes noch einmal das "Große Ganze" in den Blick genommen werden. Hintergrund ist, dass zur Anwendung des Vermögensabschöpfungsrechts mittlerweile zahlreiche Rückmeldungen aus der Praxis vorliegen: An verschiedenen Stellen wird deutlicher Nachbesserungsbedarf gesehen.

Dazu Justizsenatorin Claudia Schilling: "In einem Fall hat ein Beschuldigter durch Drogenhandel erwirtschaftetes Geld zu hohen Zinsen als Darlehen weiterverliehen. Die Rückzahlungen dieser Darlehen konnten aber am Ende nicht eingezogen werden – es fehlten schlicht die erforderlichen Regelungen für einen derartigen Fall. Und dies ist nur ein Beispiel für dringend nötigen Änderungsbedarf. Klar ist: Verbrechen darf sich nicht lohnen – aber genau so wenig darf es sich lohnen, mit schmutzigem Geld Geschäfte zu machen. Daher brauchen wir gesetzlich klare Regelungen, um auch derartige 'Einnahmen' und Rückzahlungen einziehen zu können. Nur so treffen wir insbesondere die organisierte Kriminalität wirklich dort, wo es weh tut: bei der Beute der Kriminellen."

Ähnliche Fallkonstellationen werden durchaus zahlreich aus der Praxis gemeldet: So scheiterte beispielsweise die Einziehung eines augenscheinlich aus Drogengeldern bezahlten Autos daran, dass nach der Rechtsprechung der Gerichte eine sogenannte "erweiterte Einziehung eines Surrogats" seit Juli 2017 nicht mehr gesetzlich vorgesehen ist. In einem anderen Fall hatte eine Beschuldigter 500 Euro dafür erhalten, dass er Drogen transportiert. Er mietete sich dazu einen Leihwagen. Das Landgericht ordnet die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 500 Euro als "für die Tat" Erlangtes an. Letztlich hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung aber auf – weil nicht ausreichend ermittelt wurde, ob gegebenenfalls ein Teilbetrag für den Mietwagen und den nötigen Sprit bestimmt war.

"Das Problem dabei ist: Derartige – wenn sie nicht so ernst wären, beinahe kurios anmutenden –Fallkonstellationen stellen nicht nur die Strafverfolgung bei der Einziehung vor erhebliche Schwierigkeiten. Die bestehenden gesetzlichen Unklarheiten können von Kriminellen vielmehr auch gezielt genutzt werden, um ihr illegales Vermögen zu schützen", macht Schilling den Hintergrund der Bremer Initiative deutlich und ergänzt: "In der gemeinsamen Arbeitsgruppe der Bundesländer, die nun nach dem positiven Votum meiner Kolleginnen und Kollegen auf unseren Vorschlag hin eingesetzt werden soll, wird noch einmal genau überprüft werden, welche Schwierigkeiten und Schwachstellen es im Bereich des Vermögensabschöpfungsrechts noch gibt – und wie sich die Verfahren durch entsprechende Gesetzesänderungen und -korrekturen effizienter und zielgerichteter praktisch umsetzen lassen. Das Ziel dabei bleibt das dabei Gleiche: Straftaten dürfen sich nicht lohnen! Wir müssen die Täter dort treffen, wo es ihnen am meisten wehtut – und das ist ihr Vermögen."

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-14476, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de