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Der Senator für Kultur | Sonstige

Bund fördert zwei Denkmäler in Bremen

Dringend notwendige Instandsetzungsarbeiten am Segelloger BV2 Vegesack und der St. Georgskirche in Huchting können jetzt beginnen

11.11.2022

Pressemitteilung des Landesamts für Denkmalpflege:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bewilligt aus dem Denkmalschutz Sonderprogram XI insgesamt 777.573 Euro für Instandsetzungsmaßnahmen an zwei Denkmälern in Bremen.

Sarah Ryglewski, Staatsministerin im Bundeskanzleramt, und Uwe Schmidt, Haushaltspolitiker und Bundestagsabgeordneter, informierten Landeskonservator Prof. Georg Skalecki in einem Schreiben, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Mittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XI für national bedeutende Kulturdenkmäler am 10. November 2022 freigegeben hat.

Danach teilen sich die Fördermittel im Einzelnen wie folgt auf:

  • 680.000 Euro sind für die Instandsetzung des schwimmenden Denkmals Segellogers BV2 Vegesack (Baujahr 1895) und
  • 97.573 Euro für die Sanierung des stark beschädigten Turmes der St. Georgskirche (1878-1879 nach Entwürfen Bremer Architekten Heinrich Deetjen und Eduard Gildemeister errichtet) in Bremen-Huchting vorgesehen.

Vor dem Hintergrund, dass Bremen keine größere Denkmalpflegemittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung stellen kann und das Landesamt für Denkmalpflege über keinen entsprechenden Haushaltstitel verfügt, ist die Freude von Landeskonservator Prof. Dr. Georg Skalecki über die Nachricht aus Berlin besonders groß: "Dank dieser aus zu hundert Prozent Bundesmitteln bereitgestellten Fördergelder können jetzt die denkmalpflegerischen Sanierungsprojekte umgesetzt werden." Er danke Sarah Ryglewski und Uwe Schmidt ausdrücklich für ihren Einsatz.

Des Weiteren erklärt der Landeskonservator: "Die Förderanträge wurden vom Landesamt für Denkmalpflege vorbereitet und fachlich begründet. Zu allen Anträgen sind Gutachten zum Denkmalwert und Stellungnahmen zu den Sanierungsprojekten erforderlich". Außerdem seien die Drittmittel als Investitionsmittel von besonderer Bedeutung, sie lösten weitere Investitionen aus, die letztlich der regionalen Wirtschaft und den lokalen Handwerkern zugutekommen, erläutert Skalecki.

Auch Bürgermeister und Kultursenator Dr. Andreas Bovenschulte würdigt das Engagement aller Beteiligten: "Das ist eine wirklich gelungene Interaktion zwischen dem Landesdenkmalpfleger und unseren Bremer Bundestagsabgeordneten, die die so dringend benötigten Mittel für die Denkmalpflege nach Bremen geholt haben. Ich freue mich insbesondere für die Akteure der Vegesack Logger BV2 gGmbH in Bremen-Nord, deren wertvolle ehrenamtliche Arbeit mit dem Geld aus Berlin nun unterstützt werden kann, genauso wie für die Gemeinde der St. Georgskirche in Huchting."

Die Erhaltung der vielfältigen Kulturlandschaften in Deutschland ist eine Aufgabe von gesamtstaatlicher Bedeutung. Diesem Ziel gelten 70 Millionen Euro des Denkmalschutz-Sonderprogramms XI des BKM. Dieser Betrag soll möglichst flächendeckend in ganz Deutschland eingesetzt werden. Die Bundesbeteiligung beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Länder, Kommunen oder Dritte beteiligen sich an den aus Bundesmitteln geförderten Maßnahmen mit gleich hohen, mindestens aber angemessenen Haushaltsmitteln. Bei den beiden oben genannten Beispielen wurde laut des Bremer Landesdenkmalpflegers von diesem Grundsatz eine Ausnahme gemacht.

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