Die jüngste Forderung des Präsidenten der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, die ungeregelte, gefährliche Knallerei zu Silvester zu untersagen, trifft auch bei drei Bremer Senatsressorts auf Unterstützung beziehungsweise Sympathien. Auch der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, hatte sich für das Verbot privater Silvesterfeuerwerke ausgesprochen und für zentral organisierte Feuerwerke plädiert.
Innensenator Ulrich Mäurer: "Wir erleben das immer wieder: Personengruppen bewerfen sich alkoholisiert gegenseitig mit Böllern und die Städte sind anschließend tagelang verdreckt – unterm Strich ist dieses Ritual ein einziges Ärgernis."
Die Innenbehörde hatte auf der Innenministerkonferenz (IMK) bereits im Herbst 2021 darauf gedrungen, dass künftig die Kommunen selber entscheiden sollten, ob oder wo privates Feuerwerk gestattet wird. Die IMK hatte eine entsprechende Prüfbitte an die Bundesinnenministerin formuliert. Der jetzige Stand ist aus Sicht der Innenbehörde enttäuschend, aber zumindest hat das Bundesinnenministerium eine entsprechende, notwendige Änderung des Sprengstoffrechts bislang nicht grundsätzlich abgelehnt.
Auf Grundlage einer bremischen Polizeiverordnung kann es in der Silvesternacht lediglich an der Schlachte ein Böller/Raketenverbot geben (von der Teerhofbrücke bis zur Bürgermeister-Smidt-Brücke). Denn dort gab es während der Silvesterfeiern in früheren Jahren viele gefährliche Situationen im Zusammenhang mit Feuerwerk und großen Menschenansammlungen. Für ein generelles Feuerwerkverbot für ganz Bremen mangelt es an einer Gesetz- beziehungsweise Verordnungskompetenz.
Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "Rund um Silvester werden die Notaufnahmen und Kliniken in Bremen jedes Jahr zusätzlich belastet. Verletzungen des Innenohrs, Verletzungen an Händen, Armen und im Gesicht zeigen deutlich, wie gefährlich die Benutzung von Knallkörpern sein kann. Neben Menschen werden aber auch Tiere stark beeinträchtigt. So sehr, dass wir rund um den Zoo am Meer schon eine Feuerwerksverbotszone eingerichtet haben. In Anbetracht dieser Gefahren benötigen wir einen anderen Umgang mit Feuerwerk."
Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau: "Im Sinne des Umwelt- Tier- und Gesundheitsschutzes wäre es angebracht, die private Silvesterböllerei abzuschaffen und stattdessen zentrale Feuerwerke anzubieten. Die Knallerei versetzt Wild- und Haustiere in Panik, verpestet unsere Luft und es entstehen Berge von unnötigem Müll. Neben diesen seit langem bekannten Argumenten sollten wir in diesem Jahr auch wieder verstärkt an die vielen traumatisierten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, Afghanistan und weiteren Kriegsgebieten denken, die unter der Böllerei besonders leiden. Meines Erachtens ist Böllern endgültig aus der Zeit gefallen."
Auch zu Silvester 2022 gibt es im Land Bremen wieder Feuerwerksverbotszonen.
Beim Schnoorviertel handelt es sich um ein historisch wertvolles Viertel in der Bremer Altstadt. Zahlreiche Häuser sind dort noch in ihrem ursprünglichen Zustand mit sichtbarem Fachwerk, welches häufig unter dem Einsatz von Naturbaustoffen restauriert wurde. Diese sind leicht entzündlich und schützenswert, weshalb ein Feuerwerksverbot eine richtige und wichtige Maßnahme vor Ort ist.
Selbiges gilt für den Bereich rund um das Rathaus Bremen. Beim Rathaus handelt es sich um ein UNESCO- Welterbe mit großflächig bemalten Holzdecken, einem historischen Ständerwerk sowie Holzschnitzereien. Hier besteht ebenfalls ein großes Risiko, dass eventuelle Brände große Schäden anrichten könnten. An der Schlachte gab es während der Silvesterfeiern in früheren Jahren viele gefährliche Situationen im Zusammenhang mit Feuerwerk und großen Menschenansammlungen.
In den Bereichen 1 und 2 gilt ganzjährig ein vollständiges Feuerwerksverbot. In Bereich 2 wird dieses aber zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und 1 Uhr am 1. Januar ausgesetzt. Somit ist ein Silvesterfeuerwerk in Bereich 2 möglich.
Außerdem darf Silvesterfeuerwerk im Land Bremen nur zwischen dem 31. Dezember 18 Uhr und dem 1. Januar 1 Uhr abgebrannt werden. Davon unberührt bleibt das gesetzliche Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen. Diese Regelungen gelten fortlaufend in allen Jahren.
Die Allgemeinverfügungen für die Bereiche im Schnoor, rund ums Rathaus und den Zoo am Meer sind auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Bremen einsehbar: www.gewerbeaufsicht.bremen.de.
Die Polizeiverordnung für den Bereich an der Schlachte ist hier zu finden: www.gesetzblatt.bremen.de.
Zuwiderhandlungen gegen das Sprengstoffrecht sind Bußgeld bewehrt und können mit Geldstrafen von bis zu 50.000 geahndet werden. Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnung (Schlachte) können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Zum Schutz des Luftverkehrs ist weiterhin zu beachten: Raketen dürfen nur dann abgefeuert werden, wenn Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr nicht gefährdet werden. Überdies muss die Entfernung zwischen Flughafengrenze und dem Abbrennplatz mindestens 1.500 Meter betragen; die Flughöhe des Flugkörpers darf 100 Meter nicht überschreiten. Zuwiderhandlungen können je nach Gefährdung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro belegt werden.
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