Zahlungen müssen manuell in jedem Einzelfall umgestellt werden
02.02.2023Geflüchtete mit Anspruch auf finanzielle Leistungen können nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November mit höheren Zahlungen rechnen. Das oberste deutsche Gericht hat eine bundesrechtliche Regelung für grundgesetzwidrig erklärt, die Alleinstehenden in Gemeinschaftsunterkünften finanziell mit Personen in einer Lebensgemeinschaft gleichgestellt hat. Anstelle der Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende mit derzeit 410 Euro konnten die Kommunen ihnen nur die Regelbedarfsstufe 2 mit derzeit 369 Euro gewähren. Diese sind für Personen vorgesehen, die in einer Lebensgemeinschaft gemeinschaftlich wirtschaften und daher nach Auffassung des Gesetzgebers gewisse Ersparnisse haben.
Von dieser Regelung sind in Bremen rund 900 Personen betroffen, in rund 300 Fällen steht die Umstellung noch aus. Die Zahlungen werden nun im Amt für Soziale Dienste für alle betroffenen Personen nach und nach umgestellt, ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig. Die Regelbedarfsstufe 1 wird dabei rückwirkend ab Rechtskraft des Urteils berücksichtigt. Weil die Akten beim zuständigen Fachdienst im Amt für Soziale Dienste in jedem Einzelfall manuell bearbeitet werden müssen, konnten nicht alle Zahlungen bereits zum 1. Januar angehoben werden. Die Umstellung läuft aber weiter, den Betroffenen geht kein Geld verloren. Betroffen sind zudem Personen, die in der Vergangenheit beim zuständigen Fachdienst Widerspruch gegen die Gewährung der ungünstigeren Regelbedarfsstufe eingelegt haben. In diesen Fällen wird die höhere Stufe vom Zeitpunkt des Widerspruchs an gewährt. Auch diese Fälle müssen manuell bearbeitet werden.
Parallel müssen rund 1.300 Geflüchtete in den Einrichtungen der Erstaufnahme beim zuständigen Fachdienst im Amt für Soziale Dienste registriert werden. Ihren Anspruch auf Unterkunft und Ernährung sowie ihren persönlichen Bedarf (vor allem an Hygieneartikeln) beziehen sie zunächst durchgängig als Sachleistungen, Geldzahlungen für den persönlichen Bedarf können erst nach der Registrierung im Amt für Soziale Dienste gewährt werden. Die Termine im Amt werden mit den Leitungen der Erstaufnahmeeinrichtungen koordiniert. Menschen mit besonderen Schutzbedarfen und Besonderheiten der Einzelfälle werden bei den Terminvereinbarungen besonders berücksichtigt. Auch in diesen Fällen gehen keine finanziellen Ansprüche verloren.
"Die Kolleginnen und Kollegen im Amt für Soziale Dienste arbeiten mit großer Kraftanstrengung daran, die Fälle zu bearbeiten und die Leistungen zu gewähren – zusätzlich zum Alltagsgeschäft", sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Die Herausforderungen seien aber immens angesichts der hohen Zahlen und der begrenzten personellen Ressourcen: "Die Umstellung auf die Regelbedarfsstufe 1 bei den laufenden Zahlungen wird aller Voraussicht nach bis Anfang März weitestgehend abgeschlossen sein. Für die Registrierung – und damit für die Umstellung von Sach- auf Geldleistungen bei den notwendigen persönlichen Bedarfen – müssen wir die Betroffenen noch um Geduld bitten."
Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de