Am Montag (6. Februar 2023) endete die Frist für Parteien, Wählervereinigungen und für Einzelbewerberinnen und -bewerber, ihre Beteiligung an den Wahlen 2023 im Land Bremen anzuzeigen.
Wie Landeswahlleiter Dr. Andreas Cors mitteilt, steht damit die maximale Anzahl von Wahlvorschlägen fest. Neben den "etablierten" Parteien und Wählervereinigungen (CDU/CSU, SPD, GRÜNE, DIE LINKE, AfD, FDP und BIW) wollen folgende elf Parteien und Wählervereinigungen an der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft teilnehmen (Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeige):
SPD, CDU, GRÜNE, DIE LINKE, FDP, AfD, BIW, Die PARTEI die PIRATEN sowie eine Einzelabgeordnete sind seit der letzten Wahl in der Stadtverordnetenversammlung vertreten und müssen – wie die oben genannten "etablierten" Parteien und Wählervereinigungen – ihre Beteiligung für diese Wahl nicht gesondert anzeigen. An der Wahl der Beiräte in der Stadt Bremen wollen sich insgesamt drei Einzelbewerber beteiligen. Seit der letzten Wahl der Beiräte ist außerdem die Wählervereinigung "Bürgerinitiative Leben im Viertel e.V." (LiV) dauerhaft vertreten, diese muss auch keine Beteiligungsanzeige stellen.
Die Feststellung, welche Vereinigungen für die Wahl als Parteien oder Wählervereinigungen und welche Einzelbewerberinnen und -bewerber anzuerkennen sind, trifft der Landeswahlausschuss am Freitag, den 24. Februar 2023, um 10 Uhr im Statistischen Landesamt Bremen, An der Weide 14-16, 28195 Bremen. Die Sitzung ist öffentlich.
Weitere Auskünfte erteilt:
Geschäftsstelle der Wahlleiter, Dr. Evelyn Irrsack, Telefon: (0421) 361-68692, E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de