Sie sind hier:
  • Neue Rechtslage für unbegleitete Minderjährige geplant

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Neue Rechtslage für unbegleitete Minderjährige geplant

Verteilung zwischen Bremen und Bremerhaven soll ausgewogener werden

07.02.2023

Die Zuständigkeit für neu ankommende unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (umA) soll zwischen Bremen und Bremerhaven entsprechend der Einwohnerzahl beider Städte künftig im Verhältnis von 80 zu 20 aufgeteilt werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den der Senat heute (Dienstag, 7. Februar 2023) beschlossen hat. Der Entwurf soll noch in der laufenden Legislaturperiode ins Parlament eingebracht werden. Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport: "In Bremen sind im vergangenen Jahr mehr als 1.100 junge Menschen angekommen, in Bremerhaven 15. Die Erstaufnahme-Einrichtung für unbegleitete Minderjährige in Bremen ist regelmäßig sehr stark ausgelastet. Die gleichmäßige Verteilung zwischen Bremen und Bremerhaven soll dazu beitragen, die Ankunftssituation für die junge Menschen spürbar zu verbessern."

Ziel ist es, die jungen Menschen im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme einer der beiden Städte zuzuweisen. Sollte das Bundesland Bremen seiner Aufnahmeverpflichtung nach dem Königsteiner Schlüssel ausnahmsweise noch nicht nachgekommen sein, nimmt die jeweilige Stadt den jungen Menschen dauerhaft auf. In allen anderen Fällen entscheiden Bremen und Bremerhaven eigenständig, ob der jungen Menschen in ein anderes Bundesland weitergeleitet wird oder ob er in der jeweiligen Stadt bleibt.

Nach dem Königsteiner Schlüssel nimmt Bremen circa 0,96 Prozent aller umA auf, die in Deutschland registriert werden. Zusätzlich sind nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Jugendhilferecht), § 42a, junge Menschen aufzunehmen, wenn eine Umverteilung ausgeschlossen ist. Gründe können etwa eine gesundheitliche Gefährdung sein oder die Einreise in einem Fluchtverband mit Erwachsenen, die zweitweise oder dauerhaft in Bremen aufgenommen werden. Diese Regelung im Jugendhilferecht führt dazu, dass Bremen seit Jahren dauerhaft mehr junge Menschen aufnimmt als nach Königsteiner Schlüssel vorgesehen. Während der Pandemie war die Umverteilung bis zum Oktober 2022 vorübergehend faktisch ausgesetzt worden.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-64152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de