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Der Senator für Inneres und Sport

Neue Auswahlrunde für E-Scooter-Verleiher angelaufen

13.02.2023

E-Scooter gehören seit einigen Jahren zum Straßenbild deutscher Städte. Das Anbieten der Roller stellt in Bremen eine Sondernutzung dar. Verleihunternehmen von E-Scootern benötigen aus diesem Grund eine Sondernutzungserlaubnis in der Hansestadt. Aktuell läuft das Auswahlverfahren für die Erteilung dieser Erlaubnisse. Interessierte Verleihunternehmen haben die Möglichkeit bis Mittwoch, 8. März 2023, ihre Antragsunterlagen beim Ordnungsamt Bremen einzureichen. Es werden maximal zwei Sondernutzungserlaubnisse erteilt, die ab dem 1. Mai 2023 für zwei Jahre gültig sein werden und den Verleihunternehmen gestattet, E-Scooter im öffentlichen Raum der Stadtgemeinde Bremen Dritten zur entgeltlichen Nutzung anzubieten.

Weitere Informationen zum Auswahlverfahren sind in der amtlichen Bekanntmachung vom 8. Februar 2023 zu finden, aufrufbar unter www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de. Ansprechpartner bei Fragen ist Hendrik Hillmann vom Ordnungsamt Bremen, erreichbar unter Tel. (0421) 361-15616.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de