Ab dem 21. Februar 2023 versenden die Finanzämter Bremen und Bremerhaven geänderte Zinsbescheide. Darin werden die Bürgerinnen und Bürger informiert, dass für ihre bereits erfolgten Steuerbescheide niedrigere Zinsen erhoben werden. So sinkt für den Verzinsungszeitraum ab 1. Januar 2019 die Verzinsung von ursprünglich sechs Prozent pro Jahr auf 1,8 Prozent pro Jahr. Insgesamt werden rund 90.000 Bescheide verschickt. In den allermeisten Fällen handelt es sich bei den Bescheiden um Steuernachforderungen, für die nun der geringere Zinsaufschlag fällig wird. Wurden bereits Nachforderungen mit dem höheren Zinsaufschlag gezahlt, wird die Differenz von den Finanzämtern automatisch erstattet.
Mit der Zinsanpassung wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Juli 2021 umgesetzt. In dem Urteil heißt es, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und –erstattungen für Verzinsungszeiträume ab 2019 neu zu regeln ist. Hintergrund für das Urteil war das deutlich gefallene Zinsniveau auf dem freien Kreditmarkt. Diese niedrigen Zinsen rechtfertigen demnach nicht, dass die Zinsbeträge bei Steuernachforderungen beziehungsweise –erstattungen bei hohen sechs Prozent liegen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben die Finanzämter bundesweit die Zinsen für Steuererstattungen und -nachzahlungen nicht mehr festgesetzt. Das wird nun nachgeholt. Davor erfolgte Bescheide mit Zinserstattungen von sechs Prozent pro Jahr werden aufgrund des Vertrauensschutzes grundsätzlich nicht abgeändert.
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Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de