Wahl der Bremischen Bürgerschaft, Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven und Wahl der Beiräte im Gebiet der Stadt Bremen am 14. Mai 2023
24.02.2023Am heutigen Freitag (24. Februar 2023) stellte der Landeswahlausschuss fest, welche Parteien, Wählervereinigungen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zu den Wahlen am 14. Mai 2023 zugelassen sind.
Hierzu teilt Landeswahlleiter Dr. Andreas Cors mit, dass neben den "etablierten" Parteien und Wählervereinigungen, die im Deutschen Bundestag beziehungsweise in der Bremischen Bürgerschaft seit der jeweils letzten Wahl ununterbrochen vertraten sind,
die Beteiligungsanzeigen folgender Vereinigungen anerkannt wurden:
Die Vereinigung DIE RECHTE - Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz (DIE RECHTE) wurde nicht zur Wahl anerkannt.
Außerdem wurde festgestellt, dass
über eine ausreichende Vertretung in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven verfügen. Diese müssen daher keine Unterstützungsunterschriften mehr sammeln.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass
über eine ausreichende Vertretung in den Beiräten der Stadt Bremen verfügen. Diese müssen daher keine Unterstützungsunterschriften mehr sammeln.
Die Beteiligungsanzeigen von
die als Einzelbewerber bei der Wahl der Beiräte in der Stadt Bremen kandidieren wollen, wurden ebenfalls anerkannt.
Herr Wolfgang Dahms wurde als Einzelbewerber nicht zur Wahl anerkannt.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 6. März 2023 um 18 Uhr. Bis dahin müssen der Wahlbereichsleiterin Bremen beziehungsweise dem Wahlbereichsleiter Bremerhaven auch die von den Gemeindebehörden bestätigten Unterstützungsunterschriften vorliegen.
Weitere Auskünfte erteilt:
Dr. Evelyn Irrsack, Geschäftsstelle der Wahlleiter, Telefon: (0421) 361 68 69 2, E-Mail: landeswahlleiter@statistik.bremen.de