Neue Dienstvereinbarung regelt Homeoffice und mobiles Arbeiten im öffentlichen Dienst
28.02.2023Während der Corona-Pandemie ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Homeoffice zum Alltag geworden. Auch in der öffentlichen Verwaltung haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Erfahrung mit den neuen Arbeitsmodellen gesammelt. Nun soll in einer neuen Dienstvereinbarung das ortsflexible Arbeiten für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst geregelt werden. Eckpunkte dazu hat der Senat in seiner heutigen Sitzung (28. Februar 2023) beschlossen.
"Das ortsflexible Arbeiten hat viele Vorteile" betont Finanzsenator Dietmar Strehl. "Es verschafft insbesondere den Mitarbeitenden mit Kindern mehr Freiheiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist aber auch gut für die Umwelt, weil Arbeitswege eingespart werden. Nicht zuletzt bietet Homeoffice die Möglichkeit, Menschen mit schweren Behinderungen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ausdrücklich bedanken möchte ich mich beim Gesamtpersonalrat, der konstruktiv am Gelingen der Dienstvereinbarung mitarbeitet."
Die neue Dienstvereinbarung sieht zwei Modelle zum ortsflexiblen Arbeiten vor. Für beide Modelle gilt, dass das ortsflexible Arbeiten freiwillig ist und das Aufgabengebiet beziehungsweise die zu erledigenden Aufgaben für das ortflexible Arbeiten geeignet sein müssen. Der Dienstbetrieb, vor allem hinsichtlich der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, darf nicht gestört werden. Das erste Modell ermöglicht es Beschäftigten, ohne Antrag von zu Hause zu arbeiten, wenn es sporadisch, unregelmäßig und nur tage- oder stundeweise vorkommt. Absprachen hierfür müssen lediglich mit Vorgesetzen getroffen werden. Ein Antrag ist erst im zweiten Modell notwendig, nämlich dann, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter regelmäßig, wiederkehrend und planbar im so genannten Homeoffice arbeiten möchte.
Die Eckpunkte zur Dienstvereinbarung sind in enger Abstimmung mit dem Gesamtpersonalrat des Landes und der Stadtgemeinde Bremen entwickelt worden. Dazu der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates, Lars Hartwig: "Mit Corona sind Homeoffice und mobiles Arbeiten fester Bestandteil der Arbeit geworden, teilweise aber unter schwierigen Arbeitsbedingungen. Auch im Homeoffice brauchen die Kolleginnen und Kollegen eine gesundheitsgerechte Arbeitsplatzausstattung. Deshalb war es für uns besonders wichtig, dies klar und verbindlich zu regeln. Ich freue mich, dass wir uns – nach intensiven Gesprächen – auf die Eckpunkte für das ortsflexibles Arbeiten einigen konnten, das somit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dort wo es geht, grundsätzlich ermöglicht wird."
Der Senator für Finanzen wird nun in Abstimmung mit dem Gesamtpersonalrat und unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Eckpunkte die neue Dienstvereinbarung noch in diesem Jahr verfassen. Finanzsenator Dietmar Strehl hebt die Bedeutung der neuen Regelung für die Stadt und das Land Bremen hervor: "Diese neue Dienstvereinbarung ist ein Riesensprung, um als attraktive Arbeitgeberin weiter zu punkten. Wir können Mitarbeitenden nun neue Arbeitsmodelle und New Work anbieten. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das eine sehr gute Nachricht. Wenn Kolleginnen und Kollegen die neuen Möglichkeiten nutzen, bieten sich gleichzeitig Möglichkeiten die Flächenbedarfe bei Büroflächen zu reduzieren und dadurch diese Ressourcen ökologischer und ökonomischer nutzen zu können."
Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de